Wann man Polizisten schlagen darf…

Erinnert Ihr Euch an die Polizeigewalt am Rande der “Freiheit statt Angst” Demo im September letzten Jahres? Nach langen neun Monaten kam es nun endlich zu einem Urteil einer Einstellung des Verfahrens.
Ich weiß gar nicht, warum mich diese Meldung so überrascht. Dabei ist es recht logisch. Wenn Polizisten Dich grundlos angreifen, darfst Du Dich wehren. Anderseits scheint genau dieser Punkt auch der taz besonders erwähnenswert. Und auch der Anwalt des Klägers (und gleichzeitig Beklagten) schlussfolgert:

“Der Bürger darf sich gegen Polizeigewalt wehren, Gleiches mit Gleichem vergelten”

Auge um Auge, Zahn um Zahn? Gar biblisch. Trotz allem bleibt die Ironie, dass auf einer Demo gegen Überwachung genau diese zu einem gerechtfertigten Freispruch führte. Vor allem die Gegenüberstellung von vier verschiedenen Videos überzeugte die Staatsanwaltschaft von der Unschuld des “Mannes in Blau”:

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Von: Daniel • Tags:

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