Sick Sad World: Autor und Verlag drohen Blog

Sick Sad World

Es ist schon seltsam. Ich habe lange als Musikkritiker gearbeitet und als Musiker bitterböse Verrisse eingesteckt. Eine Rezension ist oft schmerzhaft, vor allem weil mittelmäßiges Blabla keiner lesen will. Ein ganz okay kann niemals so unterhaltsam sein wie ein köstlicher Verriss. Und dennoch kann das enorm am Ego kratzen, ich musste selbst lernen damit umzugehen. Manche lernen das allerdings nie. So, scheinbar auch ein Autor und sein Verlag. Es begab sich Ende letzten Jahres folgendes…

Myriel vom Bücherzeit-Blog besprach im November das Buch “Twin Pryx, Zwillingsbrut” von John Asht. Zugegeben, eine Meisterwerk ist die Rezension nicht, aber ehrlich und nicht wirklich unsympathisch. So gibt sie zu, dass sie das Buch nicht zu Ende schaffte, da sie Sprache und Ungereimtheiten aus dem Lesefluss brachten. So weit, so belanglos.

Würde nicht der Autor selbst, der gerne “transzendentale Expeditionen in die Welt der Geister” vornimmt, unter dieser Rezension kommentieren und die Autorin als unqualifiziert darstellen. So weit, so unprofessionell.

Doch schon einen Kommentar später wird es noch besser und John Asht (9 Fans bei Facebook) droht mit dem Anwalt:

“… außerdem werde ich ‘Myriel’ und ‘Bücherzeit’ von meinem Rechtsanwalt gerichtlich ahnden lassen [...] Das wird teuer, Lady!”

Nachfolgend meldet sich sogar die Verlegerin (sic!) zu Wort.
Es folgt eine Diskussion, über missverstandene Meinungsfreiheit, angebliche Wirtschaftskriminalität und dann droht sie ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen. Besonders ironisch, man wirft der Autorin vor sich hinter ihrem Pseudonym zu verstecken um Autor und dem Roder Verlag (15 Fans bei Facebook) auf feige Weise zu schaden. Ich hab einen Klick gebraucht um das Impressum zu finden (Update: Angeblich war dies im Dezember noch nicht der Fall!). Auf dem Blog von John Asht fand ich es bisher nicht…

Dafür allerdings einen peinlichen Rant und viel sonstiges Mimimi. So schreibt er im Header noch, dass auch die Kritiker und gar “Feinde” (sic!) willkommen bzw. gegrüßt seien. Martialisch, nicht?!

Im Blog liest sich das schon anders. Da wird erst pauschal gegen das Internetzeitalter rebelliert indem jeglicher Cretin seiner “Narrenfreiheit” frönen kann. Und Verschwörungstheorien werden im wüsten Ton verbreitet. Gründe für misgünstige Kritiker finden sich viele. Allen voran natürlich die gescheiterten SchriftstellerInnen mit ihrer “Bagatellliteratur”.

Bezug nimmt Asht auf das Blog Bücherzeit, ohne Blog oder Autorin konkret beim Namen zu nennen. Kommentieren, im Gegensatz zu Myriel, unmöglich. Myriel wird als “pseudo-erpresserisch” bezeichnet und laut Eintrag bekam sie “eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 15 UWG ‘Geschäftlicher Verleumdung’.”

Zu allem Überfluss versteckt sich auch eine explizit zweideutige Formulierung im Nachtrag zu Ashts Rant, die man als Vergewaltigungsaufruf missverstehen könnte. Ein Wunsch, der in jedem Fall chauvinistisch ist:

“Vielleicht sollte ihnen die Krankenkasse eine Therapie bezahlen: eine Kur in lieblichen Gefilden wo es reale Jungs gibt, die ihnen besorgend beibringen, worum es in diesem Leben überhaupt geht.”

“Besorgend beibringen”?! WTF?! Hält der sich für Houellebecq?!1

Seinen Kreuzzug gegen die geballte Unfairness, die Asht erlitt, tat er dann auch noch in mehreren Facebook-Gruppen (sowie hier und hier) kund. Langsam stellt sich die Frage wer hier wem schaden möchte.

Aber auch schlechte Publicity ist gute Publicity und so werden Artikel 5 des Grundgesetzes und gesunder Menschenverstand nach Gutdünken ausgeblendet. Denn die Aufmerksamkeit ist sicher, so schreibt z.B. der Lesekreis, dass er Autor und Verlag meiden will.

Und die Publicity kann “Twin-Pryx, Zwillingsbrut” scheinbar gut gebrauchen, denn wirklich viele Rezensionen konnte ich via google zu dem Buch nicht finden. Und ein berechtigtes Interesse am Verschwinden von Myriels Rezension gäbe es auch, zählt diese doch zu den Top-Treffern bei der Suchmaschine. Wenn da sich nicht mal das Blatt wendet und ein gehöriger Shitstorm entsteht.

Disclaimer: Mein Name ist Daniel Decker, ich schreibe das nicht anonym. Ich äußere unentgeldlich meine freie Meinung und habe sogar Germanistik (hört hört!) studiert, was mich nicht davor schützt Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler zu machen. Außerdem habe ich dem Roder Verlag nie ein Buchmanuskript zugeschickt. Oh Mann ist das alles peinlich…

Traurige Kranke Welt!

1 Der ganze Absatz + Zitat ist ein Nachtrag vom 22.01. – 01:17 Uhr, hier ein Screenshot der betroffenen Passage. – 22.01. – 21:07 Uhr, betroffene Passage wurde mittlerweile kommentarlos entfernt.

23.01. Nachtrag: John Asht beweist organisierte Literatur-Kriminalität

Mittlerweile wurde der Blogeintrag abermals ergänzt. Ich bitte daher die Verwirrung wegen hier genannter Links und Zitate zu entschuldigen. So sind natürlich die oben genannten Fanzahlen bei Facebook auch auf dem Stand vom 21.01. Whatever…
Asht bezeichnet sein “Experiment” nun als gelungen. Hunderte neue Rezensionen zu Twin Pryx seien entstanden. Der Unterschied zwischen einer Rezension und der Kritik am Verhalten von ihm und Verlag ist offensichtlich nicht klar. Und so bezeichnet er alle Beiträge pauschal als “gehässige Rezensionen” und sieht das als Beweis für eine “Rezensenten-Mafia für Arme” die sich in Foren und Blogs organisiere.

Den Verkäufen von Twin-Pryx geholfen hat sein Verhalten offensichtlich nicht. So schreibt er: “in dieser Zeit kein einziges Exemplar verkauft” Wer hätte das gedacht?!

Besonders lustig in diesem Zusammenhang Punkt 9, den der Roder Verlag in seinem Info auf Facebook veröffentlichte:

“9 – Bei kontraproduktivem und projektschädigendem Verhalten des Autors , trägt dieser die verursachten Unkosten.”

23.01. Nachtrag 2: John Asht will alle verklagen

Das alberne Spielchen geht weiter. Und so schreibt Asht heute:

“Nach drei Tagen Provozier-Blog ist nun die Falle definitiv zugeschnappt – der Jäger zählt seine Beute: etliche 700 Screenshots von kriminellen Negativ-Rezensionen meines Romans ‘TWIN-PRYX, Zwillingsbrut’ – samt Namen, Blogadressen, Homepages, Foren, Gruppen, etc.”

Auf Facebook wird er konkreter:

“[...] wichtig ist vorerstmal, dass ich die Screenshots besitze – alles andere werde ich morgen mit dem Verlag und der Anwaltskanzlei besprechen”

Bleibt also alles wahnwitzig spannend. So ein Fuchs aber auch. Ist ja auch ne Möglichkeit Geld zu verdienen. Wäre ich laienhafter in Rechtsdingen würde ich das Ganze beinahe unter § 111 StGB sehen. Wäre eine sehr eigenwillige Interpretation, aber das wäre in Rechtssachen ja nicht die erste seltsame Interpretation in diesem Fall. Und so schreibt Asht ja selbst, dass er diese “Rezensionen” “provoziert” hätte.

24.01. Nachtrag 3: Myriel bekam bisher keine Post

Myriel bedankt sich bei allen für die Unterstützung und weiß auch Interessantes zu berichten:

“Für alle Neugierigen: bisher habe ich immer noch keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und auch Herr Asht oder Frau Roder haben mich nicht wieder kontaktiert.”

Um mich abermals als Rechtslaie zu bestätigen. Ist es nicht so, dass das UWG hauptsächlich für Wettbewerb gilt? Man also für Mitbewerber sein müsste? Ach, wir werden sehen.

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Von: Daniel • Tags:

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