Abmahnung

Abmahnen will auch gelernt sein…

Take the money and run!

Erinnert ihr Euch noch an die HGM?! Das war eine Bildagentur, die Ende letzten Jahres allerlei Abmahnungen verschickte. Gegenüber dem Spiegel sagte deren Geschäftsfhrer Hans-Gerd Michel, dass er nicht wisse wie viele Abmahnungen sie verschickt hätten.

Zwei Fälle gingen mittlerweile vor Gericht, weil die Abgemahnten nicht zahlen wollten. Beide Male ging es um das selbe Bild. Einen Schlangenkuchen. Und siehe da, die HGM konnte die Rechtekette nicht nachweisen. Die Geeksisters über ihren Fall:

“Das Landgericht hatte bereits bemängelt, dass HGM es nicht geschafft hat, schlüssig zu beweisen, wer wann genau welche Rechte an dem Bild hatte. Die Problematik ist nämlich, dass man eine sogenannte Aktivlegitimation braucht, um jemanden abmahnen zu können und die hat man nur, wenn man ein exklusives Recht an den Bildern übertragen bekommen hat. Der Richter sah die Darlegung der Rechtekette genauso wie das Landgericht als problematisch an und zusätzlich meinte er, dass wir ja vorgetragen hätten, dass Spiegel Online geschrieben hatte, dass sie das gleiche Bild von HGM für 25 EUR angeboten bekommen haben. Da HGM das nicht bestritten hat, sah der Richter keine Veranlassung, mehr als 50 EUR Lizenzkosten zu berechnen (ursprünglich hatte HGM ca. 800 EUR gefordert). Außerdem fand er es problematisch, dass die Fotografin das Bild bei Facebook gepostet hat, nachdem sie (angeblich) die Rechte abgegeben hatte. Damit hätte sie sich Schadensersatzpflichtig gemacht und dies legt ja zumindest nahe, dass irgendwas mit der Rechtekette nicht so ganz hinkommt.”

Bemerkenswert ist dabei, dass im Fall vorher die HGM es ebenfalls nicht schaffte die Rechtekette ausreichend nachzuweisen. Vielmehr noch: Bereits bei dem Tamtam Ende letzten Jahres fragte Rechtsanwalt Jacob Metzler bei der Kanzlei activeLaw, die die hgm-press Michel OHG vertritt, nach ob überhaupt eine Aktivlegitmation vorläge. Schon damals war das der Kanzlei nicht bekannt. Da waren sie sogar vorgewarnt, holla. Mehr zu der HGM findest Du hier. Letzten Endes heißt das für die Zukunft allerdings nur, dass sich Bildagenturen wahrscheinlich stärker dahingehend absichern dürften. Mit solch einem großen Anlauf gegen die Wand zu rennen wird wohl eher nicht vorkommen.

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Kotzbröckchen vom 22.01.2013 mit Abmahnfallen, der Pille danach und einem illegalen Film in Disneyland

Tippendes Einhorn?!Heute echt nicht viele Links. Also ab die Post.

Wie Markus Beckedahl auf eine Abmahn-Stolperfalle reinfiel

Ich kann mich wiederholen. Immer immer immmer bei Unterlassungen den Anwalt einschalten. Ansonsten hat Markus Recht. Nicht einschüchtern lassen!

Die Pille danach

Für mich waren die Abweisungen von vergewaltigten Frauen in katholischen Krankenhäusern ein Grund eine stärkere Trennung von Kirche und Gesundheitswesen zu fordern. Viel wesentlicher ist dabei jedoch, dass die Pille danach rezeptfrei werden muss. Kleinerdrei und Helga schreiben darüber.

Ein illegaler Film

Verrückte Story. Randy Moore hat einen Film unerlaubt in Disneyland gedreht. Der Film kann theoretisch nie gezeigt werden, weil Disney-Figuren, Rides und auch Songs an entscheidenen Stellen vorkommen. Den Trailer und mehr gibt es bei René.

Von: Daniel • Tags:

Kotzbröckchen vom 07.01. mit Abmahnungen, sinnlosen Actionfiguren, Rassismus im Fußball und der Commerzbank

Und wieder kleine Links des Tages. Sachen die Du Dir nicht entgehen lassen solltest.

Einhorn

Sinnlose Actionfiguren

io9 haben die sinnlosesten Actionfiguren zusammen getragen. Wie sollst Du damit bloß spielen?

Blatter findet Boateng hätte nicht vom Platz gehen dürfen

Kevin-Prince Boateng verließ bei einem Testspiel wegen rassistischer Zurufe geschlossen mit seiner Mannschaft den Platz. Große Geste fand ich. Fifa-Präsident Joseph Blatter sieht das anders. Gut, dass er damit relativ alleine da steht.

Abmahnanwalt ließ “Kostenpflichtige Abmahnung” als Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte ab

Herrlich! es ist so lustig weil es leider wahr sein könnte. Den Post dazu beim Kojoten.

Die Commerzbank

Benjamin Birkenhake war im Kino und findet die neue Werbung der Commerzbank recht amüsant. Mehr dazu in seinem Blog.

Roboter spielen Motörhead

Den Drummer hab ich auch mal selber gefilmt. Findest Du hier. Bin gespannt wann sie eigene Songs schreiben… (via pew pew pew)

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Rechtsbelehrung – Podcast zum Thema Abmahnungen

Take the money and run!

Marcus Richter hat sich nochmal dem Thema Abmahnungen angenommen. Diesmal in einem Podcast, was die Möglichkeit beitet weit ausschweifender über das Thema zu diskutieren als es ihm und mir damals bei Trackback möglich war. Sein Gesprächspartner ist der Jurist Thomas Schwenke und es wird leider ein wenig zu Recht die “Fair Use” Forderung kritisiert, denn die würde den meisten Leuten eh nichts bringen. Was nicht heißt, dass “Fair Use” nicht ein erstrebenswerter Schritt wäre. Ich sehe allerdings akut zwei Problematiken. Das Abmahnrecht auf der einen Seite und das Urheberrecht auf der anderen. “Fair Use” sollte davon nur ein Teilbereich sein. In den Podcast, der gleichzeitig eine Pilotfolge ist, kannst Du hier reinhören.

(Danke an Dennis für den Hinweis!)

Von: Daniel • Tags:

Strafanzeige gegen hgm Press Michel OHG

Ich mache es kurz. Matthias Winks aka MC Winkel, der auch von der hgm Press Michel OHG, die Netzpolitik als “Urheberrechts-Trolle” bezeichnet, abgemahnt wurde hat nun Strafanzeige gegen selbige gestellt:

“Und genau deshalb gibt’s jetzt die Peitsche zurück: ich sollte abgemahnt werden für etwas, wofür der mich Abmahnende überhaupt keine rechtliche Grundlage hatte? 7.550€ sollte ich zahlen und dann doch nicht, weil man sich irgendwie geirrt hat? Man wollte mich und viele weitere Blogger betrügen[...]. Und genau daher gibt es jetzt eine Strafanzeige zurück.”

Seinen gesamten Post dazu findest Du hier.

Aber auch die andere Seite schnürt die Boxhandschuhe enger. So schreibt Ronny vom Kraftfuttermischwerk:

“Die hgm-press hat im Falle der Schlangentorte jetzt Klage vorm Landgericht Hamburg eingereicht. Das, bevor die von ihnen gesetzte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung durch mich überhaupt abgelaufen war. Begründen tut man diesen Schritt damit, dass ich in einem Blogartikel schrieb, ‘Ich werde das natürlich nicht zahlen und die Sache einem Anwalt übergeben.’ Der Streitwert wird in der Klage auf 32.000 EUR angesetzt.”

Vorher zu dem Thema auf dem Einhorn:
- Abmahngeschäft?! Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG
- Abmahnen im Netz – Das grundsätzliche Problem an der Debatte
- Radio Trackback mit mir zum Thema Abmahnungen

UPDATE:
Auch We Like That haben Strafanzeige gestellt.

Von: Daniel • Tags:

Abmahngeschäft?! Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG

Take the money and run!

Ich habe recht wenig über die Abmahnungen in der deutschen Blogosphäre hier berichtet. Bisher beobachtete ich da lediglich und trug auch einiges an Fakten zusammen. Teil einer Hysterie wollte ich nicht werden. Doch mit der Zeit verdeutlicht sich ein Bild: Das seltsame Vorgehen der abmahnenden Agentur hgm-press Michel OHG.

Die Agentur nutzt rein rechtlich die Grenzen des legalen Bereichs für sich aus. Da kann ihnen niemand einen Vorwurf draus machen. Doch haben viele die Vermutung, dass hier dennoch etwas faul ist. Dieser Post geht darauf ein warum das der Fall ist. Nun bemühe ich mich Spekulationen in diesem Post sein zu lassen, dass das nicht geht liegt aber vor allem an der Salamitaktik der Agentur. Denen würde ich empfehlen eine offizielle Stellungnahme zu den Vorwürfen auf ihrer Seite zu veröffentlichen.

Kauft die hgm-press Michel OHG beabsichtigt Bilder die viral gingen um diese abzumahnen?

Vorneweg, was wir aus der Frage streichen können ist die Absicht. Darüber kann jeder nur spekulieren. Und selbst wenn, wer würde das schon zugeben? Doch im Falle des aktuell abgemahnten Bildes des Schlangenkuchens scheint mehr als klar, dass der Rechtekauf stattfand, nachdem diverse Blogs das Bild berühmt machten. Genauer:

Vielmehr kann man also schelmisch fragen ob die hgm nicht von den Bloggern im Endeffekt profitiert?! Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass klassische Geschäftsfelder wie Rechteverwerter heutzutage immer mehr hinterhinken werden. Hier gilt es eine Lösung zu finden.

Hat die hgm-press Michel OHG einen Buy-Out getätigt?

Mit einem Buy-Out räumt der Urheber ein uneingeschränktes und ausschließliches Nutzungs-/Verwertungsrecht an dem Werk für einen Rechteverweter, z.B. eine Agentur, ein. Das heißt der Urheber selbst ist von der Verwertung abgeschnitten. Rechtsanwalt Jacob Metzler fragte bei der Kanzlei activeLaw, die hgm-press Michel OHG vertritt, nach ob dies der Fall wäre. Die Antwort überraschte nicht nur ihn:

“Zur Vorlage von Nachweisen einer Aktivlegitimation aufgefordert, antwortet die Kanzlei activeLAW wie folgt: ‘…werden den Nachweis der Rechtekette gemeinsam mit unserer Mandatin überprüfen und sie dann darüber in Kenntnis setzen…’. Überprüft man seine Berechtigung zur Abmahnung nicht vorher?”

Bei den aktuellen Abmahnungen ist es scheinbar klar, dass die Urheberin alle Rechte der hgm übertragen hat.

Aber wie war das denn mit dem Lego-Künstler Nathan Sawaya, da hatten sie doch scheinbar keine Rechte, oder?

Genau. Sawaya verurteilte die Agentur und schrieb selbst auf seiner Webseite:
“To be clear, I am not represented by any agencies in Germany.”

Ein Irrtum einer niederländischen Agentur die die zeitlich begrenzten Rechte an hgm-press weiterverkaufte. Schnell wurden die Abmahnungen daraufhin zurückgezogen. Gegenüber dem Spiegel sagte hgm-press: “Man habe sich bei den Betroffen für die eingetretenen Umstände entschuldigt.” Das ist nachweislich nicht der Fall. Keiner der mir bekannten Betroffenen (was mittlerweile nicht wenige sind) bekam eine Entschuldigung. Und einige wollen die ihnen entstandenen Kosten weiterhin einfordern.

Wieso ist die Rede von einem Abmahngeschäft?!

Wir reden hier nachweislich von lediglich wenigen (uns) bekannten Abmahnungen. So ca. 20, die Dunkelziffer dürfte vermutlich weitaus höher sein. Vor allem wenn man bedenkt dass der Geschäftsführer der hgm-press selbst nicht weiß wie viele Abmahnungen im Namen seiner Firma versendet wurden (s.u.).

ALLEINE mit diesen 20 wurde versucht eine Summe von über 65.000 Euro inklusive Anwaltskosten einzuklagen. Da sind allerdings die zurückgezogenen LEGO-Abmahnungen mit eingerechnet.

Das ganze fand in einem relativ kurzem Zeitraum statt. Zur Verdeutlichung, das Durchschnittseinkommen eines Haushalts in Deutschland liegt bei ca. 32.000 Euro im Jahr. Hier geht es um in kurzer Zeit erwirtschaftete Summen die mal locker 1,5 Haushalte gut ernähren könnten. Laut Eigenaussage berechnet die Agentur “im Minimum das bis zu Fünffache des Agenturpreises”. Wohlgemerkt: “im Minimum”. Da würde sich jeder Vermieter freuen, wenn er das mit einem nicht zahlenden Mieter machen könnte.

Screenshot des Impressums der hgm-press vom 16.11.2012

Das könnte sich rentieren. Zumindest mehr als 25 Euro pro Bild bei Spiegel Online zu bekommen. Gegenüber des Spiegels inszeniert sich Agenturchef Hans-Gerd Michel ahnungslos:

“Wie viele Abmahnungen die HGM Press verschickt hat, kann Michel nach eigenen Angaben nicht sagen.”

WTF?! Ein Geschäftsführer der zugibt dass er nicht weiß was in seiner Firma bzw. im Namen seiner Firma passiert? Oder zeigt sich Michel aus gutem Grund nicht transparent? Auch hier bleibt es bei Spekulationen. Die Agentur selbst tut auf jeden Fall nichts dagegen den Verdacht des zusätzlichen Geschäftszweiges zu entkräften. So könnte die Agentur nachweisen, dass die Abmahnungen prozentual nur einen geringen Teil des Gesamtumsatzes ausmachen. Die HGM hüllt sich allerdings in Schweigen. Grund für Unterstellungen gibt dies allerdings noch lange nicht.

Aber genau hier liegt auch das Problem bei den berichtenden Mainstreammedien. Es geht nicht darum ob die deutschen Blogger zu unrecht gehandelt haben. Es geht vielmehr um die Möglichkeit eines Abmahngeschäfts an sich. Dies wird in nahezu allen Berichten ausgeblendet. Stattdessen werden die Urheberrechtsverletzer als trotzige Kids dargestellt, die auch schnell über das Ziel hinausschießen und gar mit Mord drohen.

Und wieso das ganze Geschrei?!

Es ist eine einzige Agentur die zusammen mit ihrer Kanzlei die halbe Blogwelt seit Monaten in Atem hält. Die eigenen Verfehlungen werden als Lapalien abgehandelt. Die eigene Ahnungslosigkeit über die Menge der abgemahnten Publikationen offen verbreitet. Da möchte ich nur meinen Kopf an die Wand schmettern.

Einige Blogs schlossen, andere BloggerInnen haben Angst beim täglichen Gang zum Briefkasten. Nun kannst Du zu Recht sagen: “Wer keine Rechte verletzte kann doch sicher sein?!”

Nur leben wir in einer Zeit wo Teilen ein wichtiger Teil unserer Kultur wurde. Seiten wie Facebook, Pinterest, Tumblr oder Twitter stellen das Teilen in den Mittelpunkt ihres Geschäftsmodells. Die traditionellen Medien und die Gesetzgebung hinken hinterher. Und irgendwann wird uns das alles so lächerlich vorkommen wie die Tatsache, dass die GEMA Tonbandgeräte in den 50ern verbieten wollte.

Es geht nicht darum Urheber zu ficken. Es geht darum, dass die aktuellen Gesetze nicht zeitgemäß sind und anderen eine Möglichkeit der Bereicherung bieten. Und das sogar mit gutem Recht – juristisch gesehen.

Aktuelle Links zum Thema:
- Bilder, Blogger und eine Morddrohung auf SpOn
- Neues von der hgm-press OHG: und jetzt geht es um eine Morddrohung auf dem Kraftfuttermischwerk
- Update: Snake Cake Abmahnungen durch hgm-press Michel OHG bei Nerdcore
- Es geht weiter mit den Abmahnungen bei We like that
- Abmahnungen aus Sicht eines Anwalts: Die Mär vom “nur mal anrufen”

Von: Daniel • Tags:

Abmahnen im Netz – Das grundsätzliche Problem an der Debatte

Abmahnen

Der Reblogger, also der der Beiträge republiziert und verlinkt, begibt sich regelmäßig in eine Grauzone. Störerhaftung, Urheberrechtsverletzungen. All das sind Themen mit denen sich Blogger beschäftigen sollten. Dabei gibt es schnell die Rufe, die damit argumentieren, dass eben diese Blogger selbst schuld seien. Das stimmt definitiv. Doch ist das Problem viel mehr ein anderes.

In einer Zeit in der jeder Tumblr oder jede Facebookpage ein Abmahnrisiko darstellt ist der Schutz des Urhebers in dieser Form veraltet. Nun kann jeder argumentieren, dass man doch bitte einen Unterschied zwischen privaten, nonkomerziellen Seiten und großen Blogs machen sollte. Das ist definitiv berechtigt, doch wird dieser Unterschied bei Forderungen gemacht? Definitiv nicht. Es birgt einer Ironie, wenn man weiß wieviel für Fotorechte bezahlt wird und dann die aktuellen Forderungen von bis zu 19.000 Euro sieht. 19.000 Euro für drei Bilder! Da musst Du einfach gegensetzen, dass das Durchschnittseinkommen eines deutschen Haushalts bei ca. 32.000 liegt.

Es geht hier nicht darum die Wertigkeit der Arbeit der Fotografen streitig zu machen. Es geht auch nicht darum Urheberrechtsverletzungen zu Kavaliersdelikten zu erklären. Strafen dürfen durchaus empfindlich sein. Sollten sie wahrscheinlich auch. Doch die Forderungen der Agentur über die Kanzlei Eugen Klein zeigt vor allem, dass die Maßstäbe überzogen sind. Wenn Abmahnungen zu einem alleinigen Geschäftsmodell werden könn(t)en läuft etwas falsch.

Man denke da nur an Marions Kochbuch, denen das oft unterstellt wird. So sagte Rechtsanwalt Sascha Kremer gegenüber der c’t:

“Rechtsmissbräuchlich ist es, wenn Ziel der Abmahnungen nicht die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen ist, sondern die Durchsetzung überhöhter Lizenzgebühren, die sich im Markt nicht ansatzweise realisieren ließen.”

Und da gibt es auch noch ein weiteres Problem: Paragraf 72 des Urheberrechtsgesetzes stellt jedes Foto unter Schutz unabhängig der Schöpfungshöhe. Ist jeder Schnappschuss, jedes fotografierte Brötchen schützenswert?

Auch kann die Berichterstattung durch das geltene Recht empfindlich eingeschränkt werden. In den USA wäre das durch Fair Use geregelt. In Deutschland gibt es da kein Modell. So nehme ich ein Beispiel aus eigener Erfahrung. Hier wurde ich zugegebenermaßen lediglich darum gebeten die Bilder zu entfernen, doch die Drohung ggf. rechtliche Schritte einzuleiten wurde ebenfalls ausgesprochen. Es ging um rassistische Bilder der jungen Polizei Bremen, die Terroristen nach dem Klischee in ihren Fotos darstellten. Mein Beitrag kritisierte die Darstellung und wäre in den USA damit Fair Use. In Deutschland dagegen….

So bietet geltendes Recht zwar nicht gänzlich die Möglichkeit Kritiker mundtot zu machen, aber zumindest den Ansatz die Kritik unverständlich stehen zu lassen. Selbst eine ausführliche Beschreibung wäre der Geschmacklosigkeit des Bildes nicht gerecht geworden. Ich habe mich mit Flo Hauck von We like that, die vor allem auf die aktuellen Fälle aufmerksam machten und auch selbst betroffen sind, über die Problematik unterhalten. (weiterlesen …)

Von: Daniel • Tags:

Facebook Like Button wird abgemahnt

Man mag von Facebook halten was man will. Aber das ist irgendwie albern. Scheinbar hat jemand beim üblichen Surfen auf seinen schmutzigen Pornoseiten gedacht “Ach, da klicke ich mal auf Gefällt mir.” Die logische Konsequenz?! Anwälte einschalten, nie wieder Like-Buttons! FTW?!

Das ist natürlich rein hypothetisch und satirisch überspitzt. Tatsache ist aber, dass die Allmedia GmbH einen Online-Händler wegen der datenschutzwidrigen Verwendung des Like-Buttons abgemahnt haben soll.

Die datenschutzrechtliche Problematik ist dabei natürlich nicht irrelevant. Relevant wird diese Frage, da Daten ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook in die USA übertragen. Als juristischer Laie stellt sich mir hier die Frage, ob a) die Anmeldung bei Facebook selbst und b) das Klicken dieses Buttons nicht einer Zustimmung gleich kommen.

Es gibt aber auch Berichte, die davon ausgehen, dass möglicherweise auch Daten von den Besuchern weitergeleitet werden, die nicht einmal bei Facebook angemeldet sind. Einen recht interessanten Artikel dazu gibt es bei recht2.0.

Es bleibt also abzuwarten was passiert. Interessant dabei ist, dass die Allmedia GmbH selbst einen Webshop betreibt und den berichten zufolge einen Online-Händler abmahnt hat.

[via thomas hutter]

Von: Daniel • Tags:

Spielregeln fürs Bloglife

Udo Vetter auf der re:publica 2010.

“Wer fremde Inhalte veröffentlicht oder auch nur zu forsch seine Meinung sagt, muss stets mit juristischem Gegenwind rechnen. Abmahnungen und Klagen wegen großer und kleiner Rechtsverletzungen sind an der Tagesordnung, die Anonymität des Netzes nicht mehr als eine Illusion.”

Und leider passend dazu die Geschichte von Herr Cynx. Der fürs Posten zweier Bilder in seinem Clockworker Blog ein paar hundert Euro blechen muss. So nen Fuck. Marco weiß mehr dazu.

[via to da max]

Von: Daniel • Tags: