hgm Press Michel OHG
Strafanzeige gegen hgm Press Michel OHG
Ich mache es kurz. Matthias Winks aka MC Winkel, der auch von der hgm Press Michel OHG, die Netzpolitik als “Urheberrechts-Trolle” bezeichnet, abgemahnt wurde hat nun Strafanzeige gegen selbige gestellt:
“Und genau deshalb gibt’s jetzt die Peitsche zurück: ich sollte abgemahnt werden für etwas, wofür der mich Abmahnende überhaupt keine rechtliche Grundlage hatte? 7.550€ sollte ich zahlen und dann doch nicht, weil man sich irgendwie geirrt hat? Man wollte mich und viele weitere Blogger betrügen[...]. Und genau daher gibt es jetzt eine Strafanzeige zurück.”
Seinen gesamten Post dazu findest Du hier.
Aber auch die andere Seite schnürt die Boxhandschuhe enger. So schreibt Ronny vom Kraftfuttermischwerk:
“Die hgm-press hat im Falle der Schlangentorte jetzt Klage vorm Landgericht Hamburg eingereicht. Das, bevor die von ihnen gesetzte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung durch mich überhaupt abgelaufen war. Begründen tut man diesen Schritt damit, dass ich in einem Blogartikel schrieb, ‘Ich werde das natürlich nicht zahlen und die Sache einem Anwalt übergeben.’ Der Streitwert wird in der Klage auf 32.000 EUR angesetzt.”
Vorher zu dem Thema auf dem Einhorn:
- Abmahngeschäft?! Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG
- Abmahnen im Netz – Das grundsätzliche Problem an der Debatte
- Radio Trackback mit mir zum Thema Abmahnungen
Abmahngeschäft?! Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG
Ich habe recht wenig über die Abmahnungen in der deutschen Blogosphäre hier berichtet. Bisher beobachtete ich da lediglich und trug auch einiges an Fakten zusammen. Teil einer Hysterie wollte ich nicht werden. Doch mit der Zeit verdeutlicht sich ein Bild: Das seltsame Vorgehen der abmahnenden Agentur hgm-press Michel OHG.
Die Agentur nutzt rein rechtlich die Grenzen des legalen Bereichs für sich aus. Da kann ihnen niemand einen Vorwurf draus machen. Doch haben viele die Vermutung, dass hier dennoch etwas faul ist. Dieser Post geht darauf ein warum das der Fall ist. Nun bemühe ich mich Spekulationen in diesem Post sein zu lassen, dass das nicht geht liegt aber vor allem an der Salamitaktik der Agentur. Denen würde ich empfehlen eine offizielle Stellungnahme zu den Vorwürfen auf ihrer Seite zu veröffentlichen.
Kauft die hgm-press Michel OHG beabsichtigt Bilder die viral gingen um diese abzumahnen?
Vorneweg, was wir aus der Frage streichen können ist die Absicht. Darüber kann jeder nur spekulieren. Und selbst wenn, wer würde das schon zugeben? Doch im Falle des aktuell abgemahnten Bildes des Schlangenkuchens scheint mehr als klar, dass der Rechtekauf stattfand, nachdem diverse Blogs das Bild berühmt machten. Genauer:
- Am 29. Juli werden die Bilder von der Urheberin veröffentlicht.
- Am 8. August verbreiten diverse Blogger das Bild. Darunter Nerdcore und Kraftfuttermischwerk die in Deutschland zu den größen Blogs gehören.
- “Am 17. August erhält unter anderem SPIEGEL ONLINE von der HGM Press das Angebot, Nutzungsrechte für die Schlangenbilder zu kaufen.”
Vielmehr kann man also schelmisch fragen ob die hgm nicht von den Bloggern im Endeffekt profitiert?! Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass klassische Geschäftsfelder wie Rechteverwerter heutzutage immer mehr hinterhinken werden. Hier gilt es eine Lösung zu finden.
Hat die hgm-press Michel OHG einen Buy-Out getätigt?
Mit einem Buy-Out räumt der Urheber ein uneingeschränktes und ausschließliches Nutzungs-/Verwertungsrecht an dem Werk für einen Rechteverweter, z.B. eine Agentur, ein. Das heißt der Urheber selbst ist von der Verwertung abgeschnitten. Rechtsanwalt Jacob Metzler fragte bei der Kanzlei activeLaw, die hgm-press Michel OHG vertritt, nach ob dies der Fall wäre. Die Antwort überraschte nicht nur ihn:
“Zur Vorlage von Nachweisen einer Aktivlegitimation aufgefordert, antwortet die Kanzlei activeLAW wie folgt: ‘…werden den Nachweis der Rechtekette gemeinsam mit unserer Mandatin überprüfen und sie dann darüber in Kenntnis setzen…’. Überprüft man seine Berechtigung zur Abmahnung nicht vorher?”
Bei den aktuellen Abmahnungen ist es aber defintiv der Fall, dass die Urheberin alle Rechte der hgm übertragen hat.
Aber wie war das denn mit dem Lego-Künstler Nathan Sawaya, da hatten sie doch scheinbar keine Rechte, oder?
Genau. Sawaya verurteilte die Agentur und schrieb selbst auf seiner Webseite:
“To be clear, I am not represented by any agencies in Germany.”
Ein Irrtum einer niederländischen Agentur die die zeitlich begrenzten Rechte an hgm-press weiterverkaufte. Schnell wurden die Abmahnungen daraufhin zurückgezogen. Gegenüber dem Spiegel sagte hgm-press: “Man habe sich bei den Betroffen für die eingetretenen Umstände entschuldigt.” Das ist nachweislich nicht der Fall. Keiner der mir bekannten Betroffenen (was mittlerweile nicht wenige sind) bekam eine Entschuldigung. Und einige wollen die ihnen entstandenen Kosten weiterhin einfordern.
Wieso ist die Rede von einem Abmahngeschäft?!
Wir reden hier nachweislich von lediglich wenigen (uns) bekannten Abmahnungen. So ca. 20, die Dunkelziffer dürfte vermutlich weitaus höher sein. Vor allem wenn man bedenkt dass der Geschäftsführer der hgm-press selbst nicht weiß wie viele Abmahnungen im Namen seiner Firma versendet wurden (s.u.).
ALLEINE mit diesen 20 wurde versucht eine Summe von über 65.000 Euro inklusive Anwaltskosten einzuklagen. Da sind allerdings die zurückgezogenen LEGO-Abmahnungen mit eingerechnet.
Das ganze fand in einem relativ kurzem Zeitraum statt. Zur Verdeutlichung, das Durchschnittseinkommen eines Haushalts in Deutschland liegt bei ca. 32.000 Euro im Jahr. Hier geht es um in kurzer Zeit erwirtschaftete Summen die mal locker 1,5 Haushalte gut ernähren könnten. Laut Eigenaussage berechnet die Agentur “im Minimum das bis zu Fünffache des Agenturpreises”. Wohlgemerkt: “im Minimum”. Da würde sich jeder Vermieter freuen, wenn er das mit einem nicht zahlenden Mieter machen könnte.
Das könnte sich rentieren. Zumindest mehr als 25 Euro pro Bild bei Spiegel Online zu bekommen. Gegenüber des Spiegels inszeniert sich Agenturchef Hans-Gerd Michel ahnungslos:
“Wie viele Abmahnungen die HGM Press verschickt hat, kann Michel nach eigenen Angaben nicht sagen.”
WTF?! Ein Geschäftsführer der zugibt dass er nicht weiß was in seiner Firma bzw. im Namen seiner Firma passiert? Oder zeigt sich Michel aus gutem Grund nicht transparent? Auch hier bleibt es bei Spekulationen. Die Agentur selbst tut auf jeden Fall nichts dagegen den Verdacht des zusätzlichen Geschäftszweiges zu entkräften. So könnte die Agentur nachweisen, dass die Abmahnungen prozentual nur einen geringen Teil des Gesamtumsatzes ausmachen. Die HGM hüllt sich allerdings in Schweigen. Grund für Unterstellungen gibt dies allerdings noch lange nicht.
Aber genau hier liegt auch das Problem bei den berichtenden Mainstreammedien. Es geht nicht darum ob die deutschen Blogger zu unrecht gehandelt haben. Es geht vielmehr um die Möglichkeit eines Abmahngeschäfts an sich. Dies wird in nahezu allen Berichten ausgeblendet. Stattdessen werden die Urheberrechtsverletzer als trotzige Kids dargestellt, die auch schnell über das Ziel hinausschießen und gar mit Mord drohen.
Und wieso das ganze Geschrei?!
Es ist eine einzige Agentur die zusammen mit ihrer Kanzlei die halbe Blogwelt seit Monaten in Atem hält. Die eigenen Verfehlungen werden als Lapalien abgehandelt. Die eigene Ahnungslosigkeit über die Menge der abgemahnten Publikationen offen verbreitet. Da möchte ich nur meinen Kopf an die Wand schmettern.
Einige Blogs schlossen, andere BloggerInnen haben Angst beim täglichen Gang zum Briefkasten. Nun kannst Du zu Recht sagen: “Wer keine Rechte verletzte kann doch sicher sein?!”
Nur leben wir in einer Zeit wo Teilen ein wichtiger Teil unserer Kultur wurde. Seiten wie Facebook, Pinterest, Tumblr oder Twitter stellen das Teilen in den Mittelpunkt ihres Geschäftsmodells. Die traditionellen Medien und die Gesetzgebung hinken hinterher. Und irgendwann wird uns das alles so lächerlich vorkommen wie die Tatsache, dass die GEMA Tonbandgeräte in den 50ern verbieten wollte.
Es geht nicht darum Urheber zu ficken. Es geht darum, dass die aktuellen Gesetze nicht zeitgemäß sind und anderen eine Möglichkeit der Bereicherung bieten. Und das sogar mit gutem Recht – juristisch gesehen.
Aktuelle Links zum Thema:
- Bilder, Blogger und eine Morddrohung auf SpOn
- Neues von der hgm-press OHG: und jetzt geht es um eine Morddrohung auf dem Kraftfuttermischwerk
- Update: Snake Cake Abmahnungen durch hgm-press Michel OHG bei Nerdcore
- Es geht weiter mit den Abmahnungen bei We like that
- Abmahnungen aus Sicht eines Anwalts: Die Mär vom “nur mal anrufen”
Abmahnen im Netz – Das grundsätzliche Problem an der Debatte
Der Reblogger, also der der Beiträge republiziert und verlinkt, begibt sich regelmäßig in eine Grauzone. Störerhaftung, Urheberrechtsverletzungen. All das sind Themen mit denen sich Blogger beschäftigen sollten. Dabei gibt es schnell die Rufe, die damit argumentieren, dass eben diese Blogger selbst schuld seien. Das stimmt definitiv. Doch ist das Problem viel mehr ein anderes.
In einer Zeit in der jeder Tumblr oder jede Facebookpage ein Abmahnrisiko darstellt ist der Schutz des Urhebers in dieser Form veraltet. Nun kann jeder argumentieren, dass man doch bitte einen Unterschied zwischen privaten, nonkomerziellen Seiten und großen Blogs machen sollte. Das ist definitiv berechtigt, doch wird dieser Unterschied bei Forderungen gemacht? Definitiv nicht. Es birgt einer Ironie, wenn man weiß wieviel für Fotorechte bezahlt wird und dann die aktuellen Forderungen von bis zu 19.000 Euro sieht. 19.000 Euro für drei Bilder! Da musst Du einfach gegensetzen, dass das Durchschnittseinkommen eines deutschen Haushalts bei ca. 32.000 liegt.
Es geht hier nicht darum die Wertigkeit der Arbeit der Fotografen streitig zu machen. Es geht auch nicht darum Urheberrechtsverletzungen zu Kavaliersdelikten zu erklären. Strafen dürfen durchaus empfindlich sein. Sollten sie wahrscheinlich auch. Doch die Forderungen der Agentur über die Kanzlei Eugen Klein zeigt vor allem, dass die Maßstäbe überzogen sind. Wenn Abmahnungen zu einem alleinigen Geschäftsmodell werden könn(t)en läuft etwas falsch.
Man denke da nur an Marions Kochbuch, denen das oft unterstellt wird. So sagte Rechtsanwalt Sascha Kremer gegenüber der c’t:
“Rechtsmissbräuchlich ist es, wenn Ziel der Abmahnungen nicht die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen ist, sondern die Durchsetzung überhöhter Lizenzgebühren, die sich im Markt nicht ansatzweise realisieren ließen.”
Und da gibt es auch noch ein weiteres Problem: Paragraf 72 des Urheberrechtsgesetzes stellt jedes Foto unter Schutz unabhängig der Schöpfungshöhe. Ist jeder Schnappschuss, jedes fotografierte Brötchen schützenswert?
Auch kann die Berichterstattung durch das geltene Recht empfindlich eingeschränkt werden. In den USA wäre das durch Fair Use geregelt. In Deutschland gibt es da kein Modell. So nehme ich ein Beispiel aus eigener Erfahrung. Hier wurde ich zugegebenermaßen lediglich darum gebeten die Bilder zu entfernen, doch die Drohung ggf. rechtliche Schritte einzuleiten wurde ebenfalls ausgesprochen. Es ging um rassistische Bilder der jungen Polizei Bremen, die Terroristen nach dem Klischee in ihren Fotos darstellten. Mein Beitrag kritisierte die Darstellung und wäre in den USA damit Fair Use. In Deutschland dagegen….
So bietet geltendes Recht zwar nicht gänzlich die Möglichkeit Kritiker mundtot zu machen, aber zumindest den Ansatz die Kritik unverständlich stehen zu lassen. Selbst eine ausführliche Beschreibung wäre der Geschmacklosigkeit des Bildes nicht gerecht geworden. Ich habe mich mit Flo Hauck von We like that, die vor allem auf die aktuellen Fälle aufmerksam machten und auch selbst betroffen sind, über die Problematik unterhalten. (weiterlesen …)





