Polizei - Seite 2
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
“Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.”
Das kann man mittlerweile im wunderbaren Tabellenlayout auf kino.to lesen. Mehr dazu bei SpOn: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite
Und bei Gulli: Internationale Hausdurchsuchungen & Verhaftungen bei kino.to
Porn please
WTF? Polizei wollen wichsen?
Bei Fefe lesen, warum man Pornos auf seinem Rechner haben sollte.
Kirschwasser geöffnet und ins Regal gestellt
“Am Samstag um 12:15 Uhr öffnete ein 47-jähriger Hohenpeißenberger in einem Verbrauchermarkt in Peißenberg eine kleine Flasche Kirschwasser, trank daraus und stellte die angebrochene Flasche im Anschluss wieder in eine anderes Regal. Da die Flasche natürlich nicht mehr verkäuflich ist, ist der Vorgang als Diebstahl zu bewerten. Der Schaden beläuft sich auf 2,99 Eur”
Hach, Landleben. Pressemitteilung der Polizei Weilheim.
Wann man Polizisten schlagen darf…
Erinnert Ihr Euch an die Polizeigewalt am Rande der “Freiheit statt Angst” Demo im September letzten Jahres? Nach langen neun Monaten kam es nun endlich zu einem Urteil einer Einstellung des Verfahrens.
Ich weiß gar nicht, warum mich diese Meldung so überrascht. Dabei ist es recht logisch. Wenn Polizisten Dich grundlos angreifen, darfst Du Dich wehren. Anderseits scheint genau dieser Punkt auch der taz besonders erwähnenswert. Und auch der Anwalt des Klägers (und gleichzeitig Beklagten) schlussfolgert:
“Der Bürger darf sich gegen Polizeigewalt wehren, Gleiches mit Gleichem vergelten”
Auge um Auge, Zahn um Zahn? Gar biblisch. Trotz allem bleibt die Ironie, dass auf einer Demo gegen Überwachung genau diese zu einem gerechtfertigten Freispruch führte. Vor allem die Gegenüberstellung von vier verschiedenen Videos überzeugte die Staatsanwaltschaft von der Unschuld des “Mannes in Blau”:



