The KIK took my blogpost away

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Man postet ein Youtube Video und wird dann dafür mit einem Anwaltsschreiben bedacht. Dabei hat man das Video nichtmal online gestellt. Da stellt sich die Frage nach der Effizienz, wäre es wohlmöglich nicht einfacher nur den anzuschreiben, der das unliebsame Video bei Youtube hochlud?

Ich habe gestern also Post bekommen und einen Artikel gelöscht, da ich keinen Ärger will. Ulkigerweise darf ich nichtmal sagen welcher Artikel das ist, da schon der Titel laut (dem Sekretariat von) Dr. Walter Scheuerl eine Schmähung enthielt. Die Aussagen stammten übrigens allesamt nicht von mir, sondern vom NDR. Begründet wurde dies durch meine eigene Störerhaftung, dabei ist laut Wikipedia umstritten, ob ein bloßer Verweis auf anonym veröffentlichte Daten eine Störerhaftung rechtfertigt.

Natürlich verstehe ich, dass ein Konzern wie KIK “unrichtige Darstellungen” nicht gerne sieht. Andererseits kann dies zu dem wohlbekannten Streisand-Effekt führen.

Vor allem, wenn die Problematik diese ist, dass viele Portale den Bericht kommentarlos löschen müssen (oder meinen zu müssen – darunter scheinbar der NDR selbst). Da wäre mit einer Richtigstellung wahrscheinlich besser geholfen. So wird man wohl nur zur Verbreitung von Artikeln wie diesem oder diesem beitragen.

Derweil finde ich es süß, dass Juristen sich mit einem kotzenden Einhorn beschäftigen mussten und wünsche viel Spaß beim Beseitigen der ca. 150.000 weiteren Netzfunde.



    4 Kommentare:

  • Mower schreibt am 2. Juni 2010 um 15:05

    Ok, und was passiert, wenn das eine anonym in den Kommentar postet?

  • Thomas schreibt am 4. August 2010 um 23:46

    Ich kann bei diesem Anwalt leider nicht objektiv sein, es geht nicht, es geht einfach nicht. Was macht man, wenn man Post von diesem Anwalt bekommt? Da hilft wohl nur, selbst einen Anwalt zu beauftragen, schlicht weil man mit diesem Anwalt kein Wort wechseln möchte.

  • zerebrumm schreibt am 4. August 2010 um 23:59

    War leicht zu finden. Barbara läßt grüßen.

  • Daniel Decker
    Daniel schreibt am 5. August 2010 um 01:17

    @Thomas Ich muss der Kanzlei zu Gute halten, dass sie zwar bestimmt aber sehr höflich meine Fragen beantwortet haben.

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