Schottern bringt Knast

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“Unter sechs Monaten Freiheitsstrafe läuft bei einem gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr normalerweise nichts. Selbst bei einem minderschweren Fall drohen noch drei Monate Haft.”

Aus aktuellem Anlass. Hier der gesamte Artikel von Udo Vetter.

[via damax]



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