Man mag von Facebook halten was man will. Aber das ist irgendwie albern. Scheinbar hat jemand beim üblichen Surfen auf seinen schmutzigen Pornoseiten gedacht “Ach, da klicke ich mal auf Gefällt mir.” Die logische Konsequenz?! Anwälte einschalten, nie wieder Like-Buttons! FTW?!
Das ist natürlich rein hypothetisch und satirisch überspitzt. Tatsache ist aber, dass die Allmedia GmbH einen Online-Händler wegen der datenschutzwidrigen Verwendung des Like-Buttons abgemahnt haben soll.
Die datenschutzrechtliche Problematik ist dabei natürlich nicht irrelevant. Relevant wird diese Frage, da Daten ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook in die USA übertragen. Als juristischer Laie stellt sich mir hier die Frage, ob a) die Anmeldung bei Facebook selbst und b) das Klicken dieses Buttons nicht einer Zustimmung gleich kommen.
Es gibt aber auch Berichte, die davon ausgehen, dass möglicherweise auch Daten von den Besuchern weitergeleitet werden, die nicht einmal bei Facebook angemeldet sind. Einen recht interessanten Artikel dazu gibt es bei recht2.0.
Es bleibt also abzuwarten was passiert. Interessant dabei ist, dass die Allmedia GmbH selbst einen Webshop betreibt und den berichten zufolge einen Online-Händler abmahnt hat.
5 Kommentare:
Ich überlege mir auch immer 2 mal auf welchen “Gefällt mir” Button ich klicke :D
Es geht ja eigentlich auch nicht um das Klicken selbst, sondern darum, dass durch die weite Verbreitung des Buttons Facebook eben fast lückenlos mitbekommt wo du dich herumtreibst. Ob man diesem Tracking durch Anmeldung bei Facebook zugestimmt hat, ist immer noch nicht ganz klar.
Ansonsten verhält es sich mit diesen Buttons genau wie bei Besucherzählern. Da wird eben etwas aus dem Ausland geladen, die wiederum einfach so deine IP-Adresse zugesteckt bekommen, obwohl du nicht auf deren Seite warst … pööööööse ;-)
@Sebbi, ja steht ja auch im Post. Ist das denn nachgewiesen oder nur “möglicherweise” so? Konkretes fand ich bisher nicht.
Was meinst du mit nachgewiesen? Es geht doch technisch gar nicht anders. Man sendet die IP-Adresse ja nicht auf Anfrage, sondern das Gegenüber bekommt sie bei JEDER Kommunikation zwangsläufig mit …
Datenschutzrechtlich absolut unbedenklich wäre es also, wenn eine Webseite nur aus Bestandteilen von einem und dem selben Server bestehen würde. Dann würde der gemeine Surfer genau das bekommen was er erwartet und würde beim Besuch eines Blogs seine IP nicht an 5+ Webdienste verschleudern. Aber so war das Internet noch nie aufgebaut.
Die IP-Adresse als persönliche Info zu betrachten, die es wert ist geschützt zu werden ist behämmert. Mindestens genauso behämmert wie die Ansicht von einigen Streamern (und vielleicht sogar Gerichten), dass Streaming ja kein Download ist und deshalb irgendwie eine Grauzone sei …
@Sebbi man kann sie ja wie bei Google Analytics z.B. anonymisieren. Und klar, übersendet wird sie immer. Aber auch gespeichert? Das ist ja die Frage.