Guttenberg der Kopist?!

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Guttenberg Doktor?!

Die Häme ist groß. Medienexperte Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg muss sich Plagiatsvorwürfen bezüglich seiner Doktorarbeit stellen. Die SPD sieht seine “Glaubwürdigkeit” gefährdet und die CSU vermutet eine “Schmutzkampagne”. Das liegt vor allem daran, dass der Bremer Jurist Andreas Fischer-Lescano, der die Arbeit an mehreren Stellen “ein dreistes Plagiat” nannte, scheinbar der SPD nahe stünde.

Interessant ist jedoch welcher Stein ins Rollen gebracht wurde. Hobbyjuristen und Teilzeitenttarner finden immer weitere Stellen. So wurde gestern bekannt, dass selbst die Einleitung aus einem FAZ Artikel aus dem Jahre 1997 zusammengesetzt sein soll. Prof. Barbara Zehnpfenning, die diesen Artikel schrieb, dazu:

Bei Google Docs kann man sich nun an der Suche beteiligen und es liegt für einige die Vermutung nahe, dass hier ein Ghostwriter an der Dissertation beteiligt sein könnte.

Hier besagtes Dokument in dem weitere Stellen ausfindig gemacht werden.

Eine relativ vollständige Zusammenfassung gibt es auch bei Raphael Wimmer.

Komischerweise fühlen sich nur wenige an die umstrittene Doktorarbeit von Guttenbergs Kollegin Kristina Köhler / Schröder erinnert. Auch damals ging es um Zweifel an dem eigenen Arbeitsanteil. So soll Schröder wesentliche Teile ihrer Arbeit von anderen, möglicherweise bezahlten Hilfskräften erledigt haben lassen. Gleichzeitig war sie in der Kritik, da ihre Parteiangehörigkeit ihrer Arbeit dienlich war. Schröder untersuchte, wie sich die Wertvorstellungen von CDU-Bundestagsabgeordneten von CDU-Mitgliedern an der Basis unterscheiden. Die dafür benötigten 1000 Fragebögen wurden freundlicherweise von der Bundeszentrale der CDU an ihre Mitglieder verschickt.

Scheinbar erinnert sich Guttenberg selbst durchaus an dieses unangenehme Kapitel und sagt vorsorglich:

“Und sollte jemand auf die Idee kommen zu behaupten, Mitarbeiter meiner Büros hätten an der wissenschaftlichen Erarbeitung meiner Dissertation mitgewirkt, stelle ich fest: Dies trifft nicht zu. Die Anfertigung dieser Arbeit war meine eigene Leistung.”

Quelle: Tagesschau

Ich lehne mich vorsorglich schonmal so weit aus dem Fenster und sage, dass all dies keinerlei Konsequenzen für Guttenberg haben dürfte. U.a. auch weil schlechtes wissenschaftliches Arbeiten keine Aberkennung eines Doktortitels zu rechtfertigen scheint. Meine Vorraussage: Es werden Fehler eingestanden. Man hätte ein paar Fußnoten vergessen und damit ist das Thema dann gegessen.
Zu groß wäre die Blamage nicht nur für Guttenberg und CSU, sondern vor allem auch für die Uni Bayreuth und Guttenbergs Doktorvater Peter Häberle.

Oder wie es Carsten bei Too much information recht schön schreibt:

“Wenn dagegen kleine Angestellte sich mit liegen gelassenen Pfandflaschen und abgestandenen Brötchen im Gegenwert weniger Cents bereichern, dann ist das vorsätzlicher Vertrauensmissbrauch. Mit schusselig oder dämlich können Sie sich da nicht rausreden. Da braucht man in Deutschland Abitur für.”

Außerdem kann sich Guttenberg ja auf seinen Frisurenbruder Kai Diekmann und dessen Bild verlassen:

“Ich habe keine Ahnung von Doktorarbeiten. Ich flog durchs Abitur und habe nie eine Universität von innen gesehen. Also, ich kann von außen sagen: Macht keinen guten Mann kaputt. Scheiß auf den Doktor.”
F.J. Wagner in der Bild

Bis zu einem endgültigen Urteil gilt trotz aller Anzeichen dann die Unschuldsvermutung. Letztendlich kann ich jedoch wiedermal feststellen: Guttenberg ist kein Einhorn!

UPDATE:
Vor anderthalb Jahren hatte F.J. Wagner noch andere Ansichten zum Thema Dokortitel, wie der BILDblog berichtet.

UPDATE II:
Die Rheinische Post vermutet anhand einer Textpassage, dass Guttenberg vorsätzlich vorging.

UPDATE III:
Ich finde das riecht alles nach einem Ghostwriter. Denn so viel Dreistigkeit und unwissenschaftliches Arbeiten traue ich Guttenberg selbst nicht zu. Scheinbar hat er auch aus der Hausarbeit eines berliner Studenten aus dem Jahre 2003 geklaut. Guttenberg selbst verzichtet derweil auf seinen Doktor-Titel.

Update IV:
Dem SPIEGEL liegen Informationen vor, dass Guttenberg auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages für seine Doktorarbeit benutzte.



    6 Kommentare:

  • daMax schreibt am 17. Februar 2011 um 11:33

    vuzG ist in der Tat kein Einhorn sondern ein ekliger gegelter Lieblingsminister. Der und die vdL sind dermaßen teflonbeschichtet, da haftet einfach nix. Das ist so wi-der-lich. Diese ganze Bagage!

  • Verena schreibt am 17. Februar 2011 um 15:40

    Seriously: Wer macht sich denn jetzt bitte noch die Mühe die Doktorarbeit auf Plagiate zu überprüfen? Yeah, Schmutzkampagne! Insbesondere, wenn man mal genauer guckt, wer dahinter steckt…

    Nichtsdestotrotz, mit den mangelnden Konsequenzen magst Du aber wohl Recht haben.

  • Daniel Decker
    Daniel schreibt am 17. Februar 2011 um 15:51

    @Verena, trotz der angeblichen Nähe von Andreas Fischer-Lescano zur Opposition (Rot, Rot und Grün sogar!) sind die Vorwürfe nicht von der Hand zu weisen. Schmutz hin oder her, läge hier tatsächlich ein Plagiat vor oder viel schlimmer sogar ein Ghostwriter habe die Arbeit geschrieben ist der zeitliche Abstand doch kein Argument.

    Ich bin kein Experte, aber vermute nicht, dass ein Täuschungsversuch verjährt. Wie gesagt, alles unter Vorbehalt, denn trotz aller Polemik und Häme. Hierfür gibt es ja durchaus Regeln mit denen ich mich auch nicht auskenne und vielleicht hat zu Guttenberg tatsächlich lediglich 15 Quellen vergessen und die Übernahme von Passagen in Wortlaut ist bei Dissertationen üblicher und legitimer als ich es mir vorstellen kann.

    Dennoch bleibt das alles abzuwarten und ich weiger mich da eine Vorverurteilung konsequent auszusprechen.

  • Ines schreibt am 18. Februar 2011 um 17:23

    Jeder, der schon mal eine wissenschaftliche Arbeit, und sei es nur eine Facharbeit, geschrieben hat, weiß dass die Kunst darin besteht aus vielen alten Büchern ein neues zu machen. Für Fußnoten sind die unterschiedlichsten Richtlinien in Umlauf. Die Uni Bayreuth galt bisher als so eine Art “klein” Harvard. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer ihrer Professoren sich durch einen Adels- oder Ministertitel blenden lässt oder gar aus parteipolitischen Gründen seine Sorgfalt vernachlässigt. Ich glaube, dass da viel Missgunst im Spiel ist. Da haben Leute gesucht und gewühlt, um gezielt einen Sympathieträger, an den sie sonst nicht rankommen, zu demontieren.
    Da haben wir endlich mal einen Politiker, der geradlinig ist,ohne Duckmäusertum, schon muss man bei dem so lange suchen bis man irgendwas findet. Wärs nicht die Doktorarbeit gewesen, dann wäre sicher irgendwas anderes aufbereitet worden. Die deutsche Neidkultur lässt grüßen.
    Außerdem: Vorverurteilungen sind immer doof. Wo bleibt denn da das Rechtsbewusstsein.
    Mir ist es eh egal, ob einer einen Doktortitel hat. So etwas beeindruckt mich gar nicht. Das einzige was im Leben zählt: Jeder sollte da, wo er eingesetzt ist sein Bestes tun.

  • Daniel Decker
    Daniel schreibt am 18. Februar 2011 um 17:45

    Nur um mal klarzustellen, dass – falls die Vorwürfe zuträfen – es sich hier um keine Bagatelle handelt und es ziemlich egal ist wie wichtig Guttenberg Fans einen Doktortitel finden:

    § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
    (1) Wer unbefugt

    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
    2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
    3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

    Quelle

    Bearbeitung 21.02.: Ein Titelmissbrauch liegt scheinbar nicht vor. Es ginge lediglich um Täuschungsversuche und evtl. um Amtsmissbrauch.

  • Per schreibt am 19. Februar 2011 um 11:39

    Hallo, schon mal was von Remix-Kultur gehört? :)
    Karl-T. ist der neue Girl-Talk. Dissertation-Style!

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