Nicht, dass ich den Jugendschutz für totalen Quatsch halte. Aber Indizierungen erschließen sich mir sehr selten. Vor allem, wenn man jetzt sowas liest. Doom 1 und Doom 2 sind in Deutschland nicht länger indiziert. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM, hat die Indizierung der Ego-Shooter Klassiker von id Software nach über 15 Jahren zurückgenommen! Das Beste ist aber die Begründung warum die Indizierung zurückgenommen wurde:
Seit 1994 habe sich die Darstellung in Videospielen hinsichtlich der Realitätsnähe so weit entwickelt, dass man die veraltete enorm pixelige Doom-Grafik nun als “comic-haft” ansehen müsste und nicht als realitätsnahe Darstellung von tatsächlicher Gewalt.
Das ist wirklich eine seltsame Entwicklung. Wenn man so manchen verpönten oder indizierten Horrorfilm-Klassiker sieht, und mit heutigen Standarts vergleicht, ist man oft überrascht, dass so manches knatschrotes Knetmassengedärm tatsächlich auf dem Index landen könnte. Andererseits, das heißt wenn Gewalt realistisch ist wird sie zur Gefahr? Lieber “comic-hafte” Gewalt, so mit wieder aufstehen nachdem man erschossen wurde? Ich emfpinde ja unrealistische Gewalt als genau so gefährdend. Die in Art. 5 des deutschen Grundgesetzes geschützten Freiheiten der Meinungsäußerung und der Kunst sind eben nicht schrankenlos gewährleistet. Und bei aller Kritik an Indizierungen, es handelt sich ja hier nicht um Beschlagnahmungen!
Ein wirtschaftliches Interesse an den alten Titeln scheint darüber hinaus ebenfalls zu bestehen. Den Antrag auf Rücknahme der Indizierung stellte nämlich die Firma ZeniMax, denen id-Software mittlerweile gehört. Mir wurde beim Doom spielen früher übrigens immer schlecht, nicht wegen der Gewalt, sondern wegen der grottigen 3D-Grafik und dem Rumgeirre in den Levels.
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