Es ist schon erstaunlich, wie die Meinung sich dreht, wenn es um Kinder geht und auch Du plötzlich sagst: “Denk doch einmal an die Kinder!”
Nun geht es im Falle Magnus Gäfgen um einen Kindsmörder und im Falle Carsten W. um einen Kindesentführer. Das erhitzt verständlicherweise die Gemüter und sorgt ebenso verständlich für Wut, Anspannung und Empörung. Genau deswegen wird das Alter der Opfer besonders betont und hervorgehoben. Und nicht nur BILD, sondern scheinbar auch die Mehrheit der Bevölkerung ist sich plötzlich einig: Wenn sich Erwachsene an Kindern vergreifen haben diese ihre Grundrechte verwirkt.
Fuck Off Persönlichkeitsrecht! Und natürlich ist plötzlich die Androhung von Folter in Deutschland legitim, bzw. eine “intensive” Verhörmethode.
Auf Twitter, wo Gäfgen Trending Topic ist, heißt es:
Zur Hölle mit den Rechten von Kindsmördern:

oder

Solche Kommentare gibt es in Massen. Nicht nur dort. Die Empörung ist echt und natürlich auch nachvollziehbar. Was in dem Zusammenhang vergessen wird, ist genau das was Richter Christoph Hefter in seiner Urteilsbegründung sagte:
“Es ist gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden.”
Wir müssen uns vor Augen führen: Hier ist kein einzelner Polizist in einer Extremsituation weit über die Stränge geschlagen und hat gedroht rabiate Methoden anzuwenden.
Der Sachverhalt ist ein anderer: Es gab eine Anordnung von oben. Damaliger Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ordnete an, durch massive Gewaltandrohungen die aus seiner Sicht mutmaßlich lebensrettende Aussage zu erzwingen. Und für dieses Vorgehen musste sich Daschner vor Gericht verantworten. Nach Daschners Schuldspruch im Jahre 2004 ist es nur logisch, dass Gäfgen jetzt auch Recht bekommt.
Schon während des Prozesses gegen ihn wurde durch Anerkennung des Verstoßes gegen Art. 3 EMRK (Folter- und Misshandlungsverbot) umgegangen, dass Gäfgen wegen dieses Vorgehens gar eine Wiederaufnahme des Verfahrens hätte erreichen können.
Es ist ein Bereich wo Schwarz und Weiß verschwimmen und zu einer grauen Masse werden. Und für Dich ist es vielleicht erstaunlich, aber die Welt ist eben grau.
Deine subjektive Legitimität und geltendes Recht sind nicht das Selbe und es ist gut, dass es so ist! Und es sind die selben Gesetze, die Gäfgen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt haben und eine besondere Schwere der Schuld feststellten und seine bisherigen Spielchen vor Gericht als unbegründet ablehnten.
Und es sind Deine Aussagen, die mich denken lassen, dass es geil ist, dass es doch keine Basisdemokratie hier gibt. Na Danke, Fucker! Traurige Kranke Welt.
4 Kommentare:
WORD! Vielen Dank für diese Anmerkungen!
Full ack, bis auf eine Kleinigkeit: Zwischen schwarz und weiß liegt nicht grau sondern bunt. Und das ist doch tröstlich…
Deswegen und dafür liebe ich Dein Blog!
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