Zum Thema Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung muss ich einfach mal Fasel von der Spackeria zitieren:
“Die Kampflinie Datenschützer vs. Staat haben die großen Parteien durch massives agenda-setting abgelenkt auf Datenschützer vs. Google und Facebook.
Daraus resultiert auch die Heuchelei, die Erfassung von IP-Adressen als datenschutzwidrig darzustellen, während man gebetsmühlenartig eine Vorratsdatenspeicherung fordert die erst dafür sorgt, dass eine IP auf einen Anschluss zurückzuführen ist.”
Und genau deshalb ist es wichtig, dass Ihr die derzeit vorgelegte Petition “Petition: Strafprozessordnung – Verbot der Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.2011” mitzeichnet.
Besonders schön ist ja, dass bereits im Januar 2008 die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Es also von Januar 2008 bis März 2010 eine Vorratsdatenspeicherung gab. Für mehr Ermittlungserfolge bei Straftaten, so ja mitunter die Argumentation, sorgte dies allerdings nicht. So der AK Vorratsdatenspeicherung:
“Zwischen 2007 und 2009 fällt dem Arbeitskreis auf, dass die Zahl der schweren Straftaten steigt, während im gleichen Zeitraum die Aufklärungsquote sinkt. Für noch bedeutsamer hält man den Vergleich zwischen 2008 und 2009, wo nach der Einführung der Internet-Vorratsdatenspeicherung die Zahl der Straftaten in Folge der Abschreckung sinken und die Aufklärungsquote steigen musste. Stattdessen stieg ‘die Zahl der registrierten schweren Internetstraftaten von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark an, während die Aufklärungsrate bei Internetstraftaten von 79,8% im Jahr 2008 auf 75,7% im Jahr 2009 zurückging’.”
Also! Petition zeichen.
Bitte verbreitet den Link zur Petition!
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