Was habe ich mich gestern aufgeregt. Bei über 100 Leuten wurden die Häuser durchsucht. Beschlagnahmen von Computer, Festplatten und Mobiltelefonen wurden dabei durchgeführt. Warum? Wegen einer IP, die sich bei Angriffen auf den GEMA-Server im Dezember letzten Jahres im Logfile finden ließ.
Über Pastehtml stellte das Kollektiv Anonymous eine LOIC-Seite online mit der man den Angriff starten konnte. Dafür musste man – entgegen meiner ersten Annahme, dass es ein Auto-LOIC gewesen wäre – aktiv auf einen Knopf drücken. Mehr nicht. Wer mit einem solchen Tool DDoS Attacken durchführt kann mit einer Höchststrafe von zwei Jahren rechnen. Das ist per se schonmal interessant.
Natürlich ist DDoS nicht Rechtens, darüber muss und sollte man nicht diskutieren. Aber kann man sie nicht mit einer Sitzblockade gleichsetzen?! Eine gewaltlose Form des zivilen Ungehorsams also?! Das Landgericht Düsseldorf entschied da anders, aber im direkten Vergleich mit physischen Blockaden möchte ich dies gerne zur Diskussion stellen.
Sitzblockaden werden im schlimmsten Fall rechtlich als Nötigung angesehen. Die bloße Anwesenheit an einem Ort ist keine Gewalt und demnach in vielen Fällen auch nicht als solche zu werten. Wer als politischen Protest also eine Straße oder eine Einfahrt blockiert, macht sich nicht grundsätzlich strafbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dennoch können auch solche Protest-Blockaden empfindlich wirtschaftliche Infrastrukturen stören. Im Vordergrund steht dabei allerdings oft die Aktion und nicht der mögliche Schaden.
Betrachtet man nun dazu im Verhältnis die Aktionen der Staatsanwaltschaft fällt eine Übermäßigkeit auf. Besonders die Beschlagnahmung der elektronischen Infrastruktur gilt es zu werten. Dies kann heutzutage für den Durchschnittsbürger zu erheblichen Problemen führen. Dann wäre da noch die fehlende Nachweisbarkeit wer die Tat ausführte. Du selbst musst nicht mal schuldig sein.
Das kann beispielsweise Dein übermütiger Sohn gewesen sein, der auf einen Button im Web klickt. Oder ein Mitbewohner mit dem Du den Anschluss teilst. Ein offenes WLAN oder was weiß ich… So schreibt der Spiegel:
“Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler handle es sich bei den tatsächlich Verdächtigen wie zu erwarten um Jugendliche und Heranwachsende – und nicht um die ermittelten Anschlussinhaber.”
Doch nicht nur übermütige Kids können zu den Opfern gehören. Auch naive oder unbedarfte Nutzer. So schreibt ein Anon-Anhänger mir auf die Frage ob auch automatische Javascripts eingesetzt wurden:
“Da gab es beide. Das ist ja das Problem, und alle die eine Hausdurchsuchungen hatten, sind wohl teilweise auf der Auto-LOIC gewesen, sonst wären da nicht Familien, Mütter etc. beigewesen.”
Dies lässt sich schwer überprüfen und wirft vor allem auf das Kollektiv ein schlechtes Bild, die unbedarften Nutzern Angriffsscripts unterjubeln. Gerade hier sehe ich den Bedarf die Beschuldigten stärker zu schützen. Es kann einfach nicht angehen, dass Beschlagnahmungen wegen eines solchen verhältnismäßig harmlosen Angriffs so leicht durchzuführen sind. So steht selbst in einem veröffentlichten Schreiben der Staatsanwaltschaft Wiesbaden:
“Obwohl eine Vielzahl von Personen dem Aufruf von ‘Anonymous’ folgten, war der Internetauftritt der GEMA zu keinem Zeitpunkt unerreichbar, sondern lediglich in der Datenverarbeitungsgeschwindigkeit reduziert, sodass rechtlich ein fehlgeschlagener Versuch gegeben ist.”
Hier findet auch rein rechtlich eine Unterscheidung zwischen Datenveränderung nach §303a StGB und Computersabotage nach §303b StGB statt. Die Staatsanwalt handelt laut Wirtschaftswoche bewusst überzogen:
“Genau das ist auch das Kalkül der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Es gehe auch darum, eine ‘heilsame Schockwirkung’ durch die Durchsuchungen bei den Betroffenen zu erzielen, um den Jugendlichen klarzumachen, dass sie eine Linie überschritten haben.”
Hausdurchsuchungen also als pädagogische Maßnahme?! WTF?!!!! Hier liegt eindeutig eine negative Generalprävention vor. Die Ironie dabei, die in den Anwaltsschreiben erwähnte Domain, mit der man den Angriff auf die GEMA ausführen konnte, war gestern noch aktiv. So wichtig war dies der Staatsanwaltschaft. Gelöscht wurde es erst von Alexander Fuchs, der darüber in seinem Blog berichtet. Dafür musste er nur eine einzige Mail schicken. Das lässt tief blicken.
6 Kommentare:
Die Staatsanwaltschaft verwechselt hier eindeutig (und vermutlich bewußt) Strafvollzug und Ermittlungsverfahren. Es hat den Anschein, daß sie mal ein bißchen Vollzugsbeamte spielen wollen. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde man ihr das nicht durchgehen lassen. Aber den vermisse ich sowieso immer öfter.
Von den Auswirkungen her gemessen, ist ein dDos auf eine durchdachte Serverarchitektur schon mit einer Sitzblockade zu vergleichen: In beiden Fällen wird der Zugang – und nur der Zugang – zu zB Geschäftsräumen blockiert (…oder eben zum Onlineportal). Der Unterschied ist allerdings: dDos’se ich eine zB Bank, so ist ihr Onlinebanking WELTWEIT nicht verfügbar. Blockiere ich eine BankFILIALE, so ist eben nur diese eine Filiale betroffen. Und das ist der Punkt, wo eben doch – in Fällen wie einer Bank – ein relevanter finanzieller Schaden entstehen kann. Im Falle der GEMA wiederum halte ich es für fragwürdig, von (großem) Schaden zu sprechen, schließlich betreibt die GEMA auf ihrer Seite hauptsächlich ein Informationsportal (und der GEMA entgeht vermutlich wenig bis kein Geld, wenn ein Musiker irgendwelche Angaben einen Tag später macht). Wenn man den wirtschaftlichen Schaden also als Maß anlegt… (den Restgedankengang überlässt meine Tippfaulheit eurem Hirn)
@mMusicaloris Da muss ich leicht widersprechen auf gema.de kann man auch Freistellungen etc. einreichen!
Ich würde es nicht mit einer Sitzblockade vergleichen wollen. Ein DDoS sperrt den Zugriff zu einer Website, ohne dass der arglose Besucher über den Sinn der Aktion aufgeklärt wird, ganz im Gegensatz zu einer echten Sitzblockade, wo man es sofort sieht, dass hier aktiv gegen etwas demonstriert wird und den Sinn bei Interesse auch erfragen kann.
“Pädagogische Maßnahme?!” Na klar. Hausdurchsuchungen sollen einschüchtern oder werden zum Ausspionieren von Strukturen benutzt.
Hallo
Ich bin opfer der hausdurchsuchungen es ist eine frecheit das der staat sich so viel erlaubt normal burger zu terrorisieren.Die gema selber verschickt trojaner da macht die polizei nichts aber bei uns das alles ist ungeheuerlich.Da muss man sich doch wehren wo leben wir den wie wird es den in ein paar jahren den aussehen.Es sind doch mehrere unschuldige beschuldigt deshalb bitte ich um kontakt mann muss dagegen doch was machen .
Ich bin ein Opfer dieser Hausdurchsuchungen obwohl ich unschuldig bin es ist eine Frechheit vom Staat das sie so was zulassen .Die gema hat die Anzeige zuruckgenommen und trotzdem die Anklage lauft. Ausserdem haben selber ein Trojaner virus losgelassen. Dagegen muss man was machen. Ich bitte um kontakt .kakalinda@web.de