Wie Empörung funktioniert…

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Todesstrafe

Und jetzt regen sich alle wieder auf, weil 21 Jahre und Breivik. Und weil Sicherheitsverwahrung Sicherungsverwahrung so schwer zu verstehen ist. Und die Liberalen und Knast muss Strafe sein und blablablubb… Empörung eben. Seid Ihr gespannt auf Wagners Brief an die norwegische Justiz?!



    18 Kommentare:

  • Christina Piro via Facebook schreibt am 24. August 2012 um 12:26

    Nö. Ich reg mich nicht darüber auf. Hoffentlich versinkt der Typ in die ewige Vergessenheit. Todeststrafe? Damit er zum Märtyrer für die rechten Szene wird? Nee Danke.

  • Stefie Blocksberg via Facebook schreibt am 24. August 2012 um 13:22

    herrlich! nunja, solange die sicherheitverwahrung nicht wegen irgend welcher Verfahrensfehler…(oder waren es doch Menschenrechtsverletzung?) aufgehoben wird, ist das doch vollkommen ok. Wer weiß, ob er den Knast überhaupt überlebt…so als Kindermörder…

  • harry schreibt am 24. August 2012 um 13:23

    “Todeststrafe? Damit er zum Märtyrer für die rechten Szene wird? Nee Danke.”

    Darüber hinaus: Todesstrafe? Damit auch noch die letzten Errungenschaften der Aufklärung abgeschafft werden? Nee Danke.

  • nikke schreibt am 24. August 2012 um 13:46

    Ich reg mich auch nicht drüber auf. Todesstrafe ist scheisse und außerdem hätte er sich die ja auch gewünscht.

  • klonk schreibt am 24. August 2012 um 15:01

    *Sicherungsverwahrung

  • klonk schreibt am 24. August 2012 um 15:06

    Ich bin eher gespannt auf Wagners Brief an irgendwelche abstrakten Konzepte. An die Gerechtigkeit vielleicht, wo er sich dann drüber aufregt, warum das gute alte Prinzip der Lynchjustiz denn jetzt auf einmal von political correctness abgelöst wurde…

  • klonk schreibt am 24. August 2012 um 16:00

    Ne ernsthaft. Das Wort heißt Sicherungsverwahrung ^^

  • klonk schreibt am 25. August 2012 um 15:13

    @Daniel: Vielleicht checkst du’s nich, aber ich mein dich. Schreiben, dass keiner versteht, wie Sicherungsverwahrung funktioniert und dann Sicherheitsverwahrung schreiben? Is vielleicht pingelig, aber wahr…

  • Daniel Decker
    Daniel schreibt am 25. August 2012 um 15:18

    @klonk ist es kein Teekesselchen? Wird gleichberechtigt in der Presse verwendet. Wo ist der Unterschied? Auch Wiki leitet weiter…

    Checken wohl sehr viele nicht. Ja offensichtlich pingelig.

  • .. schreibt am 26. August 2012 um 19:55

    Ja, lassen wir das. Aber weder ist das ein Teekesselchen, noch wird das in der Presse gleichberechtigt verwendet. Das Wort gibt es nicht.

  • Daniel Decker
    Daniel schreibt am 26. August 2012 um 21:49

    @klonk Gut, dann meinetwegen stattdessen. 182.000 Ergebnisse sind ganz schön viel für ein Wort, das es nicht gibt: https://www.google.com/search?btnG=1&pws=0&q=sicherheitsverwahrung – Aber Du scheinst recht zu haben. In den Texten steht dann stets Sicherungsverwahrung. Nur auf SEO-Ebene für Sicherheit statt Sicherung optimiert. Tze, wie soll man da wissen was richtig ist?! Ich änder es mal um…

  • ... schreibt am 27. August 2012 um 01:02

    No offense, wollte hier auch nicht rumstänkern oder dich anpissen. Ist nur ein falsches Wort, wobei es auch tatsächlich naheliegend ist, das zu verwenden. Klingt ähnlich und würde rein logisch Sinn vermutlich auch Sinn machen. Peace

  • Emanon schreibt am 27. August 2012 um 09:38

    @klonk bzw. @…, @Daniel

    Ich liebe diese Diskussionen um Wörter, bei denen eine Partei davon ausgeht, dass Sprache ein nicht flexibles Konstrukt sei. Sicherlich sollte man sich auf bestimmte Regeln einigen, damit man einander versteht, allerdings gibt es immer dann, wenn es um Fachsprache geht, Besonderheiten.

    In Deutschland ist “Sicherungsverwahrung” terminus technicus, da dieses Wort in der amtlichen Überschrift des §67d StGB auftaucht. Allerdings ist durch seine Eigenschaft als terminus technicus dieser Begriff nur zwingend, wenn es eben um die deutsche Sicherungsverwahrung geht.

    In Norwegen heißt die vergleichbare nachträgliche Unterbringung “Forvaring”. Die treffendste Übersetzung hier wäre wohl “Verwahrung”. Allerdings ist man beim Übersetzen durchaus durchaus freier und Sicherheitsverwahrung ist ebenfalls möglich.

    Dem Wort zu unterstellen, dass es nicht existiere, ist Käse. Erstens ist es ein regelkonformes zusammengesetztes Substantiv und wurde durch seinen ersten Benutzer in den Status der Existenz gehoben und zweitens ist Sprache, wie oben angedeutet, flexibel und kann sich immer auf Neologismen einlassen. Solange man nicht Sicherungsverwahrung als terminus technicus benutzen sollte (nicht müsste), ist das völlig in Ordnung.

    Dein Problem damit, klonk, entsteht dadurch, dass du es vorher wahrscheinlich noch nicht gehört oder gelesen hast und dir die Fremdheit aufstößt. Ein derart motiviertes Fingerzeigen wird dadurch aber nicht gerechtfertigt.

  • .. schreibt am 27. August 2012 um 20:06

    “Oh, jemand hat es gesagt, also existiert es auch”
    Oo
    Relativismus ist auch keine Lösung.

    Die Fremdheit stößt mir auf? Nie gehört oder gelesen? Alter…

  • Emanon schreibt am 28. August 2012 um 07:38

    Du bist jetzt in der Phase der kognitiven Dissonanz, in der die durch dich vertretene Meinung mit einer anderen kollidiert. Angesicht der Tatsache, dass du anfängst meine Argumente unzulässig zu verkürzen und nicht mit eigenen Argumenten zu reagieren, deutet sich an, dass dein Unterbewusstsein zur letzteren neigt.

    Ich schrieb, dass “Sicherheitsverwahrung” den sprachlichen Regeln folgt, Neologismen in der deutschen Sprache möglich sind und dass durch Erstbenutzung Existenz entsteht.

    Von diesen drei Punkten nimmst du nur den letzten und unterstellst ihm ein philosophisches Konstrukt, das damit nichts zu tun hat. Zuerst: Warum stürzt du dich nur auf den dritten Punkt, ohne die anderen beiden Bedingungen mit einzubeziehen? Es liegt daran, dass du keine Argumente vorbringen kannst, die alle drei Bedingungen zusammen widerlegen können. Sprache mit Relativmus zu vergleichen ist ebenfalls unzulässig, da Sprache nicht den Anspruch hat festgeschrieben zu sein und es deshalb keine strittige Theorie ist, ihr verschiedene Zustände abhängig von verschiedenen Bedingungen zu unterstellen.

    Zu Zeiten Goethes bedeutete das Wort “willkürlich”, dass man etwas ganz bewusst, ausgesucht und zielgerichtet macht. Heute bedeutet es das Gegenteil. Es wird zu jedem Zeitpunkt Menschen, wie dich geben, die kritisieren, dass Wörter falsch benutzt werden bis der Zeitpunkt kommt, an dem die Benutzung richtig wird.

    Das haben wahrscheinlich die meisten Menschen. Ich z.B. stelle fest, dass immer öfter auf die Deklination der Substantive im Dativ verzichtet wird. Das regt mich auch auf, wird aber irgendwann sicherlich überwiegend benutzt werden.

    Das liegt halt daran, dass die erlernte Sprache bis zu einem gewissen Zeitpunkt eine gedankliche Sicherheit bildet, in der man sich wohl fühlt. Wird diese durch kollidierende Konstrukte gestört, fühlt man sich unwohl. Die meisten Menschen werden einem auch erklären, dass “das” nicht der richtige Artikel für “Account” ist, obwohl das nach dem Duden zulässig ist.

    Es bleibt also dabei, dass solange der terminus technicus nicht zwingend ist, weil es sich um die deutsche Sicherungsverwahrung handelt, die Übersetzung mit “Verwahrung” oder “Sicherheitsverwahrung” zulässig ist.

    Wenn du das anders sieht, frage ich mich, warum du keine zwingenden Translationsregeln anbringen kannst, oder mir deutsche Sprachregeln aufzeigen kannst, die “Sicherheitsverwahrung” unmöglich machen.

  • .. schreibt am 28. August 2012 um 10:42

    tl;dr

  • Emanon schreibt am 28. August 2012 um 11:41

    …log er, peinlich berührt.

  • MeierKurt schreibt am 28. September 2012 um 00:19

    Ich bin generel im allgemeinen gegen die Todesstrafe.
    Kann sie daher auch für Brevik nicht gut finden.

    Ich möchte gerne auf einen wichtigen Fall aufmerksam machen.

    Es handelt sich dabei um den Farbigen Jamaikaner
    namens Lancelot Armstrong.

    Es gibt zu ihm eine Webseite, die genaueres erläutet,
    wie z.b das er SEIT ÜBER 20 JAHREN in der Todeszelle von Florida (USA) auf seine hinrichtung wartet, obwohl er stets seine Unschuld beteuert und auch die Belastungszeugen Lancelot entlastet haben.

    http://www.lancelot-armstrong.de

    Die Websseite setzt sich logischerweise kritisch mit dem Thema
    Todestrafe auseinander. Man erfährt vieles über die schrecklichen Hinrichtungsmethoden und vieles mehr.

    Auch gibt es dort eine Petition die man Unterschreiben kann.
    Eine sehr Informative Seite. Ich finde ein besuch lohnt sich.

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