Der Reblogger, also der der Beiträge republiziert und verlinkt, begibt sich regelmäßig in eine Grauzone. Störerhaftung, Urheberrechtsverletzungen. All das sind Themen mit denen sich Blogger beschäftigen sollten. Dabei gibt es schnell die Rufe, die damit argumentieren, dass eben diese Blogger selbst schuld seien. Das stimmt definitiv. Doch ist das Problem viel mehr ein anderes.
In einer Zeit in der jeder Tumblr oder jede Facebookpage ein Abmahnrisiko darstellt ist der Schutz des Urhebers in dieser Form veraltet. Nun kann jeder argumentieren, dass man doch bitte einen Unterschied zwischen privaten, nonkomerziellen Seiten und großen Blogs machen sollte. Das ist definitiv berechtigt, doch wird dieser Unterschied bei Forderungen gemacht? Definitiv nicht. Es birgt einer Ironie, wenn man weiß wieviel für Fotorechte bezahlt wird und dann die aktuellen Forderungen von bis zu 19.000 Euro sieht. 19.000 Euro für drei Bilder! Da musst Du einfach gegensetzen, dass das Durchschnittseinkommen eines deutschen Haushalts bei ca. 32.000 liegt.
Es geht hier nicht darum die Wertigkeit der Arbeit der Fotografen streitig zu machen. Es geht auch nicht darum Urheberrechtsverletzungen zu Kavaliersdelikten zu erklären. Strafen dürfen durchaus empfindlich sein. Sollten sie wahrscheinlich auch. Doch die Forderungen der Agentur über die Kanzlei Eugen Klein zeigt vor allem, dass die Maßstäbe überzogen sind. Wenn Abmahnungen zu einem alleinigen Geschäftsmodell werden könn(t)en läuft etwas falsch.
Man denke da nur an Marions Kochbuch, denen das oft unterstellt wird. So sagte Rechtsanwalt Sascha Kremer gegenüber der c’t:
“Rechtsmissbräuchlich ist es, wenn Ziel der Abmahnungen nicht die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen ist, sondern die Durchsetzung überhöhter Lizenzgebühren, die sich im Markt nicht ansatzweise realisieren ließen.”
Und da gibt es auch noch ein weiteres Problem: Paragraf 72 des Urheberrechtsgesetzes stellt jedes Foto unter Schutz unabhängig der Schöpfungshöhe. Ist jeder Schnappschuss, jedes fotografierte Brötchen schützenswert?
Auch kann die Berichterstattung durch das geltene Recht empfindlich eingeschränkt werden. In den USA wäre das durch Fair Use geregelt. In Deutschland gibt es da kein Modell. So nehme ich ein Beispiel aus eigener Erfahrung. Hier wurde ich zugegebenermaßen lediglich darum gebeten die Bilder zu entfernen, doch die Drohung ggf. rechtliche Schritte einzuleiten wurde ebenfalls ausgesprochen. Es ging um rassistische Bilder der jungen Polizei Bremen, die Terroristen nach dem Klischee in ihren Fotos darstellten. Mein Beitrag kritisierte die Darstellung und wäre in den USA damit Fair Use. In Deutschland dagegen….
So bietet geltendes Recht zwar nicht gänzlich die Möglichkeit Kritiker mundtot zu machen, aber zumindest den Ansatz die Kritik unverständlich stehen zu lassen. Selbst eine ausführliche Beschreibung wäre der Geschmacklosigkeit des Bildes nicht gerecht geworden. Ich habe mich mit Flo Hauck von We like that, die vor allem auf die aktuellen Fälle aufmerksam machten und auch selbst betroffen sind, über die Problematik unterhalten.
Flo, wenn man ein solches Schreiben kriegt. Wie ist da die erste Reaktion?
Erstmal sitzt man natürlich mit offenem Mund vor dem Kuvert und denkt sich ob das hier wirklich gerade passiert, andererseits hat man die Jahre über vielleicht schon immer irgendwie damit gerechnet, dass das mal passiert und wollte es nur nie so wirklich wahrhaben. In unserem Fall war uns aber schnell klar, dass wir da jetzt nicht überstürzt reagieren dürfen. Wir haben also erstmal eine Nacht drüber geschlafen (zugegeben nicht sonderlich gut) und uns am nächsten Tag mit klarem Kopf überlegt was wir jetzt tun.
Ich selbst kann immer wieder betonen, dass man auf KEINEN Fall eine Unterlassung unterschreiben sollte ohne rechtlichen Beistand zu kontaktieren. Ihr habt dann auch einen Anwalt eingeschaltet. Definitiv unverzichtbar, oder?
Uns war sofort klar, dass wir einen Anwalt einschalten werden. Diese Leute sind Profis und da sollte man mit seinem eigenen Halbwissen nicht versuchen direkt an die heran zu treten.
Wie Du bereits sagtest und Ihr auch geschrieben hat. Als Blogger bewegt man sich oft in einer Grauzone, gerade was das Urheberrecht anbelangt. Der Spiegel stellt es so dar, dass Blogger dies als Kavaliersdelikt sehen würden. Wie siehst Du das?
Ich sehe das nicht als Kavaliersdelikt sondern bin mir voll im klaren, dass das eigentlich nicht der richtige Weg ist. Andererseits ist es mir ganz Ehrlich zu aufwändig alles immer erst vorher abzuklären. Blogs leben von zeitnahen Veröffentlichungen und Beiträgen und da kann und will man nicht immer Stunden oder sogar Tage auf eine Rückmeldung warten. Wir verweisen in jedem unserer Beiträge auf den Künstler geben somit ja auch den Ursprung des Bildes, etc. an. Wenn dieser seine Arbeit nicht auf unserer Plattform sehen möchte nehmen wir diese natürlich auch sofort wieder runter, allerdings war es in den letzten Jahre sehr selten der Fall und es ist eher das Gegenteil eingetreten und die Künstler haben uns fortan per Mail mit neuen Arbeiten, etc. versorgt.
Wie wäre denn ein korrektes Vorgehen von Seiten der Urheber oder deren Rechteverwerter in Deinen Augen? Erstmal bitten und dann mahnen?
Im allerbesten Fall erstmal bitten und dann mahnen. Das wäre eine Lösung über die ich mich sehr freuen würde. Falls denn direkt Kosten gefordert werden würde ich mir aber auch wünschen diese nicht so überzogen hoch anzusetzen. Evtl. wäre aber auch eine entsprechende Kennzeichnung schon hilfreich. Wenn ich unmittelbar auf der Seite einen Hinweis erkenne ob der jeweilige Urheber mit Veröffentlichungen einverstanden ist oder nicht, kann ich mich darauf auch einstellen. Gelegentlich findet man so etwas ja schon, die Regel ist es allerdings nicht.
Sorry, aber ich würde sagen es ist eher umgekehrt. In den meisten Fällen findet sich ein Copyright Verweis, seltener ein CC-Verweis und relativ selten dann leider gar nichts. Schwierig wird es aber vor allem bei toller Kunst, wo der Urheber nicht mehr einfach festzustellen ist. Das sehe ich viel eher als Problem in Zeiten von Soup, Tumblr, Facebook-Walls & Co.
Das ist wahrscheinlich tatsächlich das größte Problem, dass die Urheber nicht mehr klar zuzuordnen sind. In unserem Fall trifft das jetzt seltener zu, da wir ja über die Künstler ansich berichten wollen und da deshalb auch recherchieren, aber gerade Tumblr ist da so eine Geschichte für die einfach eine klare Regelung gefunden werden muss. Bei Facebook verhält es sich genauso und die meisten wissen wahrscheinlich noch nicht mal was für eine potentielle Goldgrube sie für die meisten Abmahnkanzleien darstellen. Es ist ein komplexes System und da Regelungen zu finden ist nicht einfach, aber machbar.
Gegenfrage Daniel: Wie könnte für dich denn so ein Problem rechtlich besser gehandlet werden?
Ich gebe Dir in den meisten Punkten recht. Ich denke aber auch, das man als sogenannter Reblogger bewusst mit dieser Gefahr lebt. Was allerdings defintiv geregelt werden muss ist, dass Abmahnungen nicht zu einem Geschäftsmodell werden dürfen. Bei den geforderten Summen spielt eine widerliche Maßlosigkeit mit.
Nun könnte man viel gegenrechnen um die geforderte Summe zu rechtfertigen und ich will auch keineswegs die Kunstform Fotografie deskriditieren, aber als jmd. aus der Branche kann ich sagen, dass ein Fotograf sehr froh sein könnte, wenn er nur annähernd 1000 Euro für eine Online-Verwendung bekommen würde. Mit der Realität haben diese Forderungen gar nichts zu tun.
Du musst das nur mal ausrechnen. Die höchste Summe die gefordert wurde war was? 19.000 Euro? Lass damit 10 Leute abfucken, 190.000 – Das Durchschnittseinkommen eines Haushalts in Deutschland liegt bei ca. 32.000 Euro im Jahr. Das ist für mich das eigentliche Problem! Das Gesetz bietet eine Möglichkeit der Bereicherung auf schamloseste Weise. Und das meist ausgetragen auf dem Rücken von unkommerziellen Angeboten bzw. Angeboten die seltenst die Serverkosten einfahren. Wie ist das bei Euch, ihr habt ja ein bisschen Werbung. Kommt da überhaupt etwas zusammen was über eine Packung Kippen und zwei Bier hinaus geht?
Bannerwerbung etc. haben wir mittlerweile komplett entfernt. Für den Banner der momentan drauf steht bekommen wir kein Geld und sonst sind auch nur noch 2 Textlinks oder so aus vergangenen Tagen drauf, die aber auch langsam auslaufen. Wenn bei uns Geld verdient wird, dann über klar gekennzeichnete Beiträge oder Berichte.
Aber um den Lesern zu verdeutlichen. Das sind keine Summen von denen jemand Leben kann, nicht? Ich beobachte da ja immer wieder eine gewisse Naivität a la “Lebst Du vom Bloggen?”
Zu dritt könnten wir eh nicht davon leben. Würden wir Banner wieder ins Programm nehmen, etc. und alles mitmachen was uns angeboten würde könnte einer vielleicht davon leben, aber da wir unseren Lebensunterhalt eh mit anderen Dingen bestreiten sind wir auf keine Einnahmen über den Blog angewiesen und haben deshalb für uns beschlossen auf Banner, etc. zu verzichten. Alle Einnahmen die wir über den Blog generieren stecken wir dann auch wieder in entsprechendes Equipment, Serverkosten, etc.
Werdet Ihr an Eurer Publiaktionsweise zukünftig etwas verändern?
Das hängt ein bisschen davon ab wie diese ganze Sache jetzt ausgeht. Vorerst werden wird aber nichts ändern.
Links zum Thema:
– Blogger abgemahnt: 3000 Euro für ein Bild bei Spiegel Online
– René von Nerdcore zeigt Möglichkeiten auf Abmahnungen zu verhindern.
– Max auf den Spuren der Kanzlei Eugen Klein, wie arbeiten Abmahner?!
– Eine lesenswerte Zusammenfassung bei Schlecky Silberstein
– Reaktionärer Post bei Philibuster: Deutsche Blogger sind selbst schuld
– Wie Du Dich wehren kannst. Schreibe eine E-Mail an die Beschwerdestelle Rechtsanwaltskammer Köln und die der Rechtsanwaltskammer in Celle. Gute Idee!
3 Kommentare:
Ich schon bei René’s Artikel, wie man Abmahnungen verhindern kann, ausführlich kommentiert.
Was René vorschlägt, ändert leider wenig an der juristischen Situation, außer der extreme Punkt “Do The Fefe”.
1. Das Bildzitat
Wenn man ein Bild “zitiert”, also kopiert, das bereits öffentlich zugänglich gemacht wurde, bedarf es eigentlich nur der Anforderung, dass man das Bild benutzt, um die eigenen Thesen zu untermauern. Ein Fall, in dem das vollkommen akzeptiert wird, sind Filmbesprechungen, die mit dem Filmcover bebildert werden. Von daher würde ich auch sagen, dass das bei dem Terroristen-Bild mindestens strittig war, wenn du das Bild an sich in einem längeren Text besprochen hast.
2. Das Einframen
Hier muss man aber genau aufpassen. Voraussetzung ist, dass es wir eine Linkerweiterung ist und der Nutzer genau weiß, dass das Bild von einer anderen Seite kommt und du dir es nicht zu eigen machen willst. Beispiel aus meinem Text bei René: Einen Artikel über Berlin schreiben und Bilder eines fremden Fotografen einframen geht nicht. Einen kurzen Absatz über den Fotografen schreiben, seine Seite empfehlen, dazu das Bild einframen und dem Nutzer klarmachen, dass das Bild auf der Seite des Urhebers liegt, sollte in Ordnung sein. Und genau das macht ihr ja im Grunde.
Ich hab das etwas vorsichtig formuliert, weil es zwar genug Gerichtsurteile gibt, in denen Bildzitate mit diesem Rahmen gestattet wurden und auch genug, in denen das Einframen als nicht zu beanstanden angesehen wurde – Aber die Abmahnmafia ist halt eine Mafia und die halten sich nicht an das Gesetz.
Aber zumindest wird das Risiko dadurch extrem minimiert.
Was ich Anfang des Monats bei Markus Kompa gefunden habe, klingt auch interessant. Ein neues Angebot der ARAG für Rechtsschutz im Internet, für 9,90€ im Monat:
http://www.kanzleikompa.de/2012/10/02/rechtsschutz-fur-internetstreitigkeiten/
“[…]dass Abmahnungen nicht zu einem Geschäftsmodell werden dürfen[…]”
Sorry aber der Zug ist definitiv schon lange abgefahren. Es gibt allein in Deutschland etliche Rechteinhaber (nicht Urheber!)die gemeinsam mit Abmahnkanzleien eine Briefkastenadresse im selben Bürogebäude haben – Vornehmlich in Hamburg wo das Landgericht ja dafür bekannt ist regelmäßig für nen Streitwert von drölf fuffzich eine richterliche Anordung zur Ermittlung von IP/Personendaten rauszuhauen. Ich nenne da jetzt Bewusst keine Namen – sonst flattert dir demnächst auch noch ne Abmahnung ins Haus ;)
Und der Tipp sich im Falle des Falles erstmal professionelle Hilfe zu besorgen ist zwar richtig und notwendig, aber letztendlich Teil des Problems. Die Verteidiger(/Berater) verdienen nämlich dabei Kräftig mit. Wenn man ein bisschen googlet findet man schnell absurde Geschäftsmodelle wie “Abmahn-Flatrates” für unverbesserliche. Da zahlt man dann was um die 500 Ocken pauschal für 3 Jahre aussergerichtliche Vertretung zB.
Deshalb haben m.E. gerade Juristen wenig interesse daran dass das sich ändert.
Wäre es jetzt nicht angebracht endlich mehr grundsätzlichen Druck aufzubauen gegen das Abmahnunwesen?
Es muss ein Ende haben, dass rechtlich formal korrekt ein juristisches Schlupfloch für unseriöse, wenn nicht kriminelle Erpressung (siehe http://www.heise.de/tp/blogs/8/153249 ) weiterhin bestehen bleibt.
Nur wenn jede erste (Ab-) Mahnung völlig kostenfrei für den Abgemahnten ist, kann in diesem Bereich von einer gerechten Rechtsprechung gesprochen werden. Warum sollten (Ab-) Mahnungen auch anders behandelt werden als jede normale 1. Mahnung, die schon immer kostenfrei war?
Petition jetzt zeichnen: https://secure.avaaz.org/de/petition/Stoppt_das_Massenabmahnwesen_im_Urheberrecht/