Passend zum 165. Geburtstag von Dracula-Schöpfer Bram Stoker eine Anekdote zum Thema Urheberrecht. Ihr kennt Nosferatu. Unbestreitbar ein Meisterwerk von Murnau. Max Schreck in seiner Paraderolle und ein Gegenentwurf zum damals populären expressionistischen deutschen Kino. Murnaus Bildkompositionen konnten die Zeit überdauern und einige Szenen sind so ikonisch, dass sie sogar Leute kennen die den Film nie sahen. Produzent Albin Grau wusste genau was er tat. Die Rechte an Stokers Roman konnte er nicht erwerben und so änderte er Details an der Story und natürlich auch den Namen des Grafen und des Filmes um das Copyright zu umgehen. Dabei schuf er Elemente die bis heute überlebt haben. Sonnenlicht und Vampire? In Stokers Dracula nicht vorhanden. Doch das war nicht genug.
Bram Stokers Witwe Florence sah in dem Film eine Urheberrechtsverletzung. Sie klagte. Ein Vergleich kam nicht zustande und im Juli 1925 entschied das Berliner Gericht letztinstanzlich, dass das komplette Filmmaterial inklusive aller Kopien von Nosferatu zu vernichten seien. Hätten Kopien des Films nicht überlebt, so wäre dieses Meisterwerk auf Ewig verloren gewesen. Wie die Ironie so will ist Nosferatu in lediglich bestimmten Fassungen mittlerweile Public Domain so kannst Du ihn Dir im Internet Archive sogar legal downloaden. Noch…
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