Copyright im Konflikt mit Menschenrechten

-

European Court of Human Rights

Im Januar hat das European Court of Human Rights (ECHR) in Straßburg festgestellt, dass der Copyright Monopol im krassen Gegensatz zu den Menschenrechten stünde. So schränke es die Meinungsfreiheit ein. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention:

“Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.”

In dem Urteil ging es auch konkret um das Verbreiten von Bildern im Internet. Doch die Deutungsmöglichkeiten bleiben weiterhin sehr umfassend. Einzig der Urheberrechtsverstoß alleine reicht nicht mehr aus und muss im Zusammenhang mit dem zweiten Teil von Artikel 10 abgewogen werden. Mein erster Gedanke war, dass das in Europa ein deutlicher Schritt Richtung Fair Use wäre. Aber erstmal den Kotzendes Einhorn Rechtsexperten fragen. Ja, ich hab einen eigenen Rechtsexperten und der sagt:

“Die wichtigste Info ist das ‘Konflikt’ hier bedeutet, dass da zwei Grundrechte kollidieren, also aufeinanderprallen. Das bedeutet nicht, dass eins der beiden zu bevorzugen ist und wir jetzt alle sharen dürfen, sondern das bedeutet nur dass diese Rechte abgewogen werden müssen. Das ist einfach nur eine dogmatische Feststellung vom Gerichtshof. – Dogmatisch heißt hier wie man die Dinge im juristischen System betrachtet. – Da wurde im Grunde nichts großartig entschieden.

Um mal ein Beispiel mit der Kunstfreiheit zu nehmen: Vor hundert Jahren konnte der Polzeipräsident Theaterstücke auf Grundlage des Polzeirechts verbieten bis es später die Kunstfreiheit gab und das nicht mehr auf Grundlage eines einfachen Gesetzes ging, sondern man halt Grundrechte abwägen musste.

Und genau das hat der Gerichtshof entschieden. Man kann File Sharing also nicht einfach so vom Tisch wischen, sondern muss Grundrechte abwägen. Aber da wird Copyright halt immer gewinnen.”

Also insgesamt keine große Sache, aber die Headline war es mir wert und schlauer seid ihr jetzt auch. Bäm!

Hier gibt es eine Zusammenfassung des Urteils.

(Danke Stefan, danke Tom!)



Dein Kommentar:

Kommentarfeed zu diesem Artikel via RSS abonnieren.



Hinweis: Kommentare werden moderiert. Sie können auch ohne Angaben von Gründen gelöscht werden. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht!