Public Domain Calculator

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Gemeinfreiheit in Deutschland verstehe ich nicht. Und was auch wichtig ist, auch wenn der Titel Public Domain ist, Gemeinfreiheit ist eben nicht das Gleiche wie Public Domain. Nach deutschem Recht wird der Begriff vor allem für amtliche Werke gebraucht, die von vornherein keinen oder nur eingeschränkten Urheberrechtsschutz genießen. Hinzu kommt, dass rechtlich das sowohl die Rechtssprechung des Landes des Urhebers als auch die des Nutzers wichtig ist. Ey, fragt mich nicht!

Der Public Domain Rechner versucht es zumindest ein wenig einfacher zu machen: “After choosing a jurisdiction you will be guided through to several questions that help you to determine the copyright status of a work under review.”

Was mich ja interessieren würde ist ja gerade wie das mit Filmen ist die in den USA Public Domain sind und was ist mit Übersetzungen? Hach ist das kompliziert.

Public Domain Calculator

(via rene)



    2 Kommentare:

  • Emanon schreibt am 11. Mai 2013 um 15:54

    Gemeinfrei ist ein terminus technicus, der sich nur auf bestimmte Fälle in Deutschland bezieht. Es bedeutet im Grunde nur, dass die Allgemeinheit die betreffenden Dinge frei nutzen kann. Das ist bei amtlichen Werken so und bei Werken, bei denen der Schutz abgelaufen ist (spätestens 70 Jahre nach Tod des Urhebers).

    In den USA kann man auf das “Copyright” verzichten…also auf sein “Urheberrecht” verzichten, um das Werk der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das ist dann PD. Das geht in Deutschland nicht, weil der Urheber immer die schaffende Person ist und bleibt. Man kann nicht auf das Urheberrecht verzichten. Man kann aber die Nutzungsrechte am Werk so gestalten, dass damit jeder machen kann, was er will. Das entspricht dann PD. Ein Beispiel dafür ist die Einhornlizenz.

    Das heist, es gibt gemeinfreie Werke, die zur Nutzng frei sind und Werke, die nicht gemeinfrei sind, aber die aufgrund der Lizenz jeder frei nutzen darf.

    Wie das mit Werken, die in den USA PD sind hier in Deutschland ist, ist nochmal eine andere Geschichte und muss zusammen mit verschiedenen Leistungsschutzrechten und den “Lizenzen” betrachtet werden.

    Im Endeffekt kann man sich für den Alltag merken, dass Werke, deren Urheber schon 70 Jahre tot sind, gemeinfrei sind. Bei allem anderen, muss man auf die Lizenzen gucken, um rauszufinden, ob die Nutzung frei ist.

  • JL schreibt am 13. Mai 2013 um 00:36

    Soweit ich das verstanden habe (und ich bin Übersetzer, but don’t quote me on this) sind Übersetzungen bei uns ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke, für die ebenfalls die 70-Jahre-Frist gilt, egal wie es um den Schutz den Originaltextes steht.

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