Ihr erinnert Euch bestimmt daran, dass Happy Birthday ein urheberrechtlich Geschützes Werk ist. In Deutschland bis zum 31. Dezember 2016 und in den USA vorraussichtlich bis 2030. Nun hat die Dokumentarfilmerin Jennifer Nelson wohl rausgefunden, dass es vielmehr die Bearbeitung eines Traditionals ist und verklagt Warner/Chappell. Das dürfte interessant werden.
UPDATE:
Schöner Clip, der das ganze Dilemma erklärt.
2 Kommentare:
niiiiice
Warner Music beruft sich aber auch immer nur darauf das Copyright am Text zu besitzen – nicht an der Melodie. Die ist public domain.
Ich glaube, ich hab zu der Melodie auch noch nie auf Englisch gesungen…nur die lateinische Variante in der Schule.
http://archive.org/details/GoodMorningToAllhappyBirthdayToYou