Löschantrag Google

Recht auf Vergessen – Was für Ergebnisse so aus dem Google-Index gelöscht werden…

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Löschantrag Google

Wie ihr ja wisst können Nutzer*innen mittlerweile Löschanträge an Google stellen um ungeliebte Suchergebnisse aus dem Google-Index zu entfernen. Rund vier Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum “Recht auf Vergessen” bekommt Google massig Anträge. Links bei denen eine Verletzung der Privatsphäre vorliegt können so aus dem Index entfernt werden. Das Urteil ist dabei umstritten. Aber interessanter ist ja oft, was wird da so gelöscht?! Erst kürzlich wurde bei mir ein Eintrag entfernt und Google teilte mir am 5. September 2014 mit:

Hinweis auf Entfernung aus der Google-Suche
Aufgrund eines Antrags gemäß europäischem Datenschutzrecht wird mindestens eine Seite Ihrer Website bei Suchanfragen zu bestimmten Namen oder anderen personenbezogenen Daten nicht mehr in unseren Suchergebnissen angezeigt. Nur die Suchergebnisse in europäischen Google-Versionen sind davon betroffen. Es sind keine Maßnahmen Ihrerseits erforderlich.
Diese Seiten wurden nicht vollständig in unseren Suchergebnissen blockiert, sondern werden weiterhin für Suchanfragen angezeigt, die nicht in den von Einzelpersonen gemäß dem europäischen Datenschutzrecht eingereichten Anträgen angegeben wurden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen leider nicht mitteilen, um welche Suchanfragen es im Einzelnen geht.
Beachten Sie bitte, dass die betroffenen Suchanfragen in vielen Fällen nicht im Zusammenhang mit Namen von Personen stehen, die Nutzern als Erstes auf der Seite ins Auge springen. Zum Beispiel kann es um einen Namen gehen, der in einem Kommentar erwähnt wird.

Was ich hier nicht zeige ist der betreffende Link. Denn der machte mich stutzig, es war ein schnödes Viral-Video. Dabei nahm ich zuerst an es wäre ein Beitrag der Sick-Sad-World-Reihe, denn dort hatte ich schonmal *hust* “Probleme” solcher Art. Interessant wurde es dann als ich mir den Beitrag näher ansah, denn im Text selbst wurden keinerlei Namen genannt. Aber wie Google schreibt:

“Zum Beispiel kann es um einen Namen gehen, der in einem Kommentar erwähnt wird.”

Und siehe da, da waren auch zwei Kommentare. Beide auf dem Level “Geiles Video”, “Top” oder “Gefällt mir”. Abgegeben unter (vermeintlichem?!) Realnamen. In meinen Augen nichts verfängliches, keine Schmähung und – sofern mein juristisches Laienwissen ausreicht – keine Verletzung der Privatsphäre. Auch im Zusammenhang mit dem Video sind die Kommentare harmlos, zeigen sie lediglich ein Interesse an Popkultur, Science Fiction und/oder Wissenschaft. Einfach nur zwei freiwillig abgegebene Kommentare.

Natürlich ist bei einem solchen Einzelfall kein Übertrag auf die Masse von Löschanträgen herzustellen. Und so egal das eigentlich ist, so sehr erstaunt mich doch ab wann eine Löschung bereits stattfindet: Runtergebrochen tatsächlich bei der Nennung eines Realnamens als Kommentator*in ohne jeglichen nennenswerten Kontext!

(Ich lösche hier übrigens regelmäßig auf Wunsch Kommentare die Leute nicht mehr auf der Seite haben wollen und bearbeite diese Anfragen ohne Widerworte und relativ zügig.)

UPDATE:
Auch BildBlog bekamen eine Löschanfrage und sahen sich die Seiten genauer an. Hier findet der genannte immerhin im Content direkt Erwähnung, aber ob das eine Löschung wert ist…



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