Ich hab ja einen Faible für die kleinen Bausteine und kann mich rückblickend nicht daran erinnern, dass es früher schon so viele Klone gab. Wenn ich heutzutage in Spielzeugläden gehen fallen mir insbesondere zwei Firmen auf, die LEGO-Imitate herstellen. Da wäre zum Einen Kre-O, die vor allem mit Lizenzen auf sich aufmerksam machen. Für mich persönlich am interessantesten natürlich die Bausätze zu Star Trek (s.o.). Ganz nettes Zeug wobei mir die Minifigs, hier Kreons genannt, nicht gefallen.
Einen ganz ähnlichen Weg fährt die Marke Mega Bloks. Hier werden Bausätze zu Halo, World Of Warfcraft oder Call Of Duty angeboten. Und auch Best-Lock bestreiten einen ganz ähnlichen Weg und verfügen über Lizenzen zu Terminator und Stargate SG1. Fallen aber vor allem auf, weil sie in ihrer Army-Reihe allerlei Kriegsgedöns anbieten (Nicht, dass bei Call Of Duty oder Terminator es nicht auch um Kriegsgedöns ginge).
Der Witz ist obendrauf, dass das Zeug LEGO nicht nur recht ähnlich sieht, sondern auch mit seinen Bauklötzen kompatibel ist. Als juristischer Laie habe ich mich gefragt, wie das überhaupt möglich ist. Habe ich doch oft den Eindruck, dass Du aufgrund von Copyrights, Markenverletzungen oder Ähnlichem in Grund und Boden geklagt wirst.
Dabei ist es tatsächlich ganz einfach. Am 28. Januar 1958 wurde von LEGO das Prinzip des Bausteins mit seinen Noppen auf der oberen Seite und seinen Röhren für besseren Halt auf der unteren Seite angemeldet. Dieses Patent auf das Kupplungsprinzip lief 1988 aus. Bereits in den siebziger Jahren lief das Patent auf den Kunststoffbaustein aus. So lange Konkurrenten auf das Kupplungssystem verzichteten war es also bereits möglich Bauklötze aus Plastik anzubieten. Und das taten sie. Vor allem viel billiger als die Konkurrenz. LEGO währte sich juristisch dagegen:
“In den siebziger Jahren lief das Patent für die Bauklötze aus, also suchte der Spielzeughersteller Schutz im Wettbewerbsrecht. Das funktionierte auch, bis der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 entschied, dass Lego seine Bauklötze nicht ewig schützen kann – der Markteintritt liegt zu lange zurück. Doch wieder fanden die Dänen eine Möglichkeit, ihre Bausteine vor zu harter Konkurrenz zu bewahren. Sie registrierten die Form ihres Noppensteins als sogenannte dreidimensionale Marke.
Fünf Jahre ging das gut. Dann versagte der Bundesgerichtshof den Bausteinen vor rund zwei Wochen den Markenschutz. Auf die “Klemmnoppen” kann kein Markenschutz gewährt werden, da diese für eine technische Wirkung erforderlich sind, urteilten die Richter in Karlsruhe (Az.: I ZB 53/07, 55/07). Früher oder später müsse die Allgemeinheit jedoch Zugriff auf technische Funktionen erhalten. Der Schutz sei deshalb begrenzt.”
Am 16. Juli 2009 bestätigte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke mit einer ähnlichen Begründung. Auch der Europäische Gerichtshof bestätigte 2010 das Urteil.
3 Kommentare:
Und das abgerundete IPhone ist schützenswert… seltsam…
ich find ja das Star Trek Zeugs ziemlich lame. Lego würde glaube mehr aus den Lizenzen machen…
@hissel Die oben abgebildeten finde ich nett, aber bei den größeren Sets hast Du definitiv recht. Dafür sind die Preise ungleich niedriger…