Über den Copyright-Streit um Happy Birthday habe ich in diesem Blog bereits mehrmals geschrieben. In Deutschland dürfte sich die Bredouille um das Werk am 31. Dezember 2016 lösen, wo das Urheberrecht für das Stück ausläuft. In den USA wäre das erst 2030 der Fall gewesen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass das Copyright von Warner/Chappell Music an dem Song nicht gültig ist. Grund war der Nachweis, dass der Songtext bereits 15 Jahre früher als von Warner/Chappell bisher angegeben veröffentlicht wurde.
Es wurde also festgestellt, dass der Verlag zwar die Rechte an der Melodievorlage jedoch nicht an dem Text besaßen. Damit ist das Stück in den USA nun Public Domain was nicht gleichbedeutend mit der europäischen Gemeinfreiheit ist. Daher gehe ich davon aus, dass hierzulande noch bis zum 31.12. nächsten Jahres kassiert werden dürfte.
Warner überlegt selbstverständlich in Berufung zu gehen. Schließlich sind Schadensersatzklagen nicht auszuschließen. Angeblich wurden jährlich ca. 2 Millionen Dollar mit dem Stück verdient. Wenn die Rechtsgrundlage dafür unklar ist wären Ansprüche durchaus möglich.