Wenn Du Dir heutzutage so manches Machwerk ansiehst fällt es schwer zu glauben warum einige Filmklassiker in den 80ern auf dem Index landeten oder gar beschlagnahmt wurden. Indiziert bedeutet, dass das betreffende Produkt weder beworben, öffentlich ausgestellt noch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden darf. Nach einer solchen Indizierung kann ein Werk dann auch beschlagnahmt werden. Das ist vor allem der Fall wenn ein Medium gegen das Strafrecht verstößt. Zum Beispiel Volksverhetzung oder eben Gewaltdarstellungen.
Dann gilt auch ein komplettes Verkaufsverbot innerhalb Deutschlands, selbst “unter der Ladentheke”. Das Medium ist offiziell nicht mehr zugänglich. Sam Raimis Kult-Klassiker “Tanz der Teufel” wurde 1981 zeitgleich im Kino gezeigt und auf VHS veröffentlicht. 1984 erfolgte dann die Beschlagnahmung des Titels. Dies geschah während eine Gewaltfilmdebatte, die eine ganze Welle von Beschlagnahmungen auslöste.
Im Gegensatz zur einer Indizierung verjährt eine Beschlagnahmung nicht. Das heißt der Gerichtsbeschluss muss vor Gericht angefochten und aufgehoben werden. So nun bei “Tanz der Teufel” geschehen. Sony Pictures, die mittlerweile die deutschsprachigen Rechte halten, gaben bekannt, dass das Amtsgericht Tiergarten mehrere Beschlagnahmebeschlüsse des Films aufgehoben hat. Außerdem ist geplant den Film auch vom Index streichen zu lassen. Die Pressemitteilung von Sony dazu:
“Das Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG Tiergarten) hat in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25. Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films ‘Tanz der Teufel’ (Originaltitel: ‘The Evil Dead’, 1981) aufgehoben und damit das seit 1984 bestehende Totalverbot des Films de facto beseitigt.
Der von Sam Raimi (Spider-Man 1-3) inszenierte Film ‘Tanz der Teufel’ löste bereits kurz nach seiner Fertigstellung in den 1980er Jahren eine Debatte über das Genre des Horrorfilms aus, in deren Verlauf es zu unterschiedlichen Verbotsentscheidungen durch deutsche Gerichte kam. Seither wurden immer wieder verschiedene, teils ausländische, Versionen der ungekürzten Fassung des Films durch deutsche Gerichte beschlagnahmt. Auch eine gekürzte Fassung des Films wurde 1989 verboten. Das Verbot der gekürzten Fassung hob das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 1992 wieder auf und äußerte generelle Zweifel daran, dass der Film überhaupt einen Verbotstatbestand erfüllt. Diese Auffassung bestätigte nun das AG Tiergarten auch in Bezug auf die ungekürzte Fassung des Films und gab an, dass der Film ‘nach heutigen Maßstäben keinen […] gewaltverherrlichenden Inhalt hat’.
Sony prüft nun die Möglichkeit, im Anschluss an die Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen.”
Dementsprechend ist zu erwarten, dass sich Sony dann bald um eine vernünftige Blu-Ray-Ausgabe des Werkes kümmert. Groovy!
Und würden sich die Rechteinhaber von “Zombie” bzw. “Dawn Of The Dead” nun auch um eine Aufhebung der Beschlagnahmung kümmern? Danke!
Ein Kommentar:
Das die Aufhebung von Tanz der Teufel gelungen ist das freut mich
Und wenn sie es schaffen die Aufhebung des beschlagnahmten Film Dawn of the Dead wer geil