Felix von Leitner, alias Fefe, reiht sich ja schon seit einiger Zeit beim Amadeu-Antonio-Bashing ein. Mittlerweile reicht gar ein einfacher Hinweis auf die Möglichkeit Anzeigen anonym einzureichen um einen Post bei ihm zu provozieren. Es geht um folgendes Zitat auf einer Seite der Stiftung:
“Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Anzeige auch anonym aufzugeben. Der einfachste Weg ist eine Anzeige per Email von einem Fake-Account direkt an die E-mail-Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft zu schicken.”
“Na DA wird sich die Polizei aber freuen! Lauter anonyme Denunziationen, ohne Möglichkeit der Sanktion des Tippgebers im Falle falscher Beschuldigungen, ohne Möglichkeit der Rückfrage bei Unklarheiten! Da WARTEN die doch bestimmt nur drauf!1!!”
Fefe befürchtet, dass die Polizei dann gar keine Lust mehr hat Ihrer Pflicht nachzukommen:
“Ist das vielleicht gar der Versuch, anonyme Anzeigen generell zu verbrennen? Denn welcher Cop hat denn Bock, sich nach einer Flut von 10000 anonymen Bullshit-Anzeigen um die eine zu kümmern, die nicht Bullshit war?”
Tja, das mag vielleicht sogar zutreffen, aber von Amts wegen ist die Polizei nun mal verpflichtet JEDER Strafanzeige nachzugehen. Eben auch anonymen Strafanzeigen. Eine Strafanzeige kann unter eigenem Namen, einem fremden Namen oder eben auch anonym erstattet werden. Wenn der Sachverhalt glaubwürdig ist und eine Ermittlung rechtfertigt, wird erst dann eine solche eingeleitet.
Und um was für einen “Bullshit” geht es hier überhaupt?
Laut Seite der Stiftung wären das Anzeigen wegen Onlinehetze. Zum Beispiel wenn Leute über ertrunkene Flüchtlinge lästern oder öffentlich zu Straftaten auffordern. Um nur zwei Beispiele der Page zu nennen.
Gut, da muss ich Fefe sogar teils recht geben, bei rechten Straftaten ist die Aufklärungsquote tatsächlich nicht so hoch. Keine Ahnung ob das bei rechter Onlinehetze ebenso ist, aber doch sehr fraglich ob das nun an einer potentiellen Null-Bock-Stimmung wegen zu vieler “Bullshit-Anzeigen” liegt.
Übrigens sollte Leuten die anonym Anzeige stellen klar sein, dass sie weder dazu befragt werden können, noch erfahren ob das Verfahren aufgenommen oder eingestellt wird. Das was Fefe hervorhebt ist bei anonymen Anzeigen logischerweise Alltag.
Es gibt aber auch andere Fälle. Nehmen wir hierfür einfach mal das Beispiel der Volksverhetzung (§ 130 StGB) um die es bei dem Thema “Onlinehetze” ja ebenfalls geht. Diese ist im Gegensatz zur Beleidigung nämlich ein Offizialdelikt. Das heißt die Staatsanwaltschaft muss ermitteln. Ganz egal wer das wofür hält und wer die Anzeige aufgibt…
6 Kommentare:
Mir fehlt der Zusammenhang, das Fazit, der Tiefere Zusammenhang, warum das jetzt schlecht ist, was Fefe schreibt.
Oder wo du ihm widersprichst oder versuchst seine Aussage richtigzustellen.
Ich lese da nur, dass du Fefe’s Standpunkt “teils recht geben” musst?
Ihm “vielleicht sogar” zustimmst?
Mit einem leichten Hauch von Bedauern.
@Baum Das Fazit überlasse ich gerne meinen Leser*innen. Und die Bewertung ob das was Fefe schreibt jetzt gut oder schlecht ist ebenfalls.
Also ist das ein Text der Denkanstöße geben soll und zusätzliche Informationen zu Fefes Post liefert?
Warum klingt der dann so negativ?
@Baum Wie geschrieben, Du kannst daraus machen was Du willst. Ich muss nicht immer meine Meinung vorgeben, die sich da bestimmt rauslesen lässt.
unnötiger dummlicher Post
@contextr Es heißt “dümmlich”, wie z.B. in “unnötiger dümmlicher Kommentar” ;)