Ich find ACAB ja doof. Ein Bastard zu sein, also ein unehelich geborenes Kind, ist ja heutzutage eh ziemlich egal. Sieht scheinbar das Bundesverfassungsgericht ähnlich, denn die urteilten bereits im Mai, dass ACAB durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt ist:
“Die Parole ‘ACAB’ ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Es handelt sich um eine Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.”
Weiter heißt es in der Begründung, dass eine “Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe greifen würde.