Aus den Beförderungsbedingungen von Locomore:
“6. Abweichend von den Bestimmungen nach § 12 3. ist die unentgeltliche Beförderung von Einhörnern in Begleitung von jeweils mindestens einem Kind bis einschließlich 14 Jahren in Mehrzweckabteilen zulässig, sofern die Sicherheit der Mitreisenden hierdurch nicht gefährdet wird.”
(Danke Philipp)