Funktioniert: Reichsbürger für verrückt erklären

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Reichsflagge

Reichsbürger kommen sich ja meist ziemlich clever vor und meist auch über dem Gesetz stehend, da dieses genau wie die BRD nicht rechtmäßig existiere. Bzw. sie meinen es besser zu wissen. Um diverse Zahlungen, Bußgelder, Steuern oder sonstwas zu entgehen wird nicht nur die BRD nicht anerkannt, sondern Behörden auch gerne mal mit angeblichen Anwaltsschreiben, Klagen und Drohungen überzogen. Immer wieder wird auch zu Gewalt geschritten, da muss nicht alleine der bedauernswerte Vorfall mit dem erschossenen SEK-Polizisten in Bayern rangezogen werden.

Erst gestern griff ein 32jähriger Reichsbürger seine eigenen Eltern und Polizisten in Rostock an.

Eso-Nase Peter Fitzek, selbsternannter König von Deutschland, trieb das Spielchen so weit, dass er eine Mitarbeiterin im Rathaus Wittenberg am Arm verletzte bei dem Versuch sie “festzunehmen”. Fitzek wurde daraufhin vom Amtsgericht Wittenberg der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Während der Urteilsverkündung kam es zur Eskalation, als Unterstützer Fitzeks aus dem Publikum wiederum versuchten, den Richter “festzunehmen”.

Mittlerweile sitzt Fitzek wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Ihm werden mehrere Fälle von Wirtschaftsstraftaten vorgeworfen, darunter 27 Fälle von schwerer Untreue mit einem Gesamtschaden von mehr als 1,3 Mio. Euro.

Wirkt ziemlich gaga? Ja, das denken sich viele bei den Reichsbürgern, die immer mehr auffallen durch, nunja, auffälliges Verhalten. Ein Amt in Thüringen macht sich das nun zu nutze:

“Angefangen hatte diese Geschichte wie so viele dieser Art: Irgendein Reichsbürger hatte beschlossen, die Euro-Felder auf seinen Nummernschildern mit der schwarz-rot-weißen ‘Reichsflagge’ zu überkleben. Als die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde davon erfuhr, schrieb sie ihm im September 2015 einen Brief: Er möge doch bitte die Aufkleber wieder abnehmen, und außerdem habe er es versäumt, die Änderung seines Wohnortes mitzuteilen”

Der Reichsbürger überzog dann das Amt mit wütenden Schreiben, außerdem stellte er mehrere Strafanträge gegen Mitarbeiter der Behörde und adressierte den Brief an einen “Generalstaatsanwaltschaft der russischen Förderation – Haupt Militär Staatsanwalt”. Das war wohl nicht nur zu viel des Guten, sondern auch ausgesprochen verrückt, weswegen die Beamt*innen der Zulassungsbehörde den Mann für psychisch gestört erklärten und ihm deshalb die Führerscheine entzogen. Die Begründung:

“Die ‘Aneinanderreihung von Paragrafen und Rechtsprechungen’, die in den Schreiben des Mannes auftauche, mache ‘eine völlig gestörte Wahrnehmung der Realität erkennbar’. Deshalb bestünden ‘massive Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne einer möglichen Psychose’, und wenn der Mann nicht innerhalb einer Frist ein psychiatrisches Gutachten vorlegen könne, dann bleibe der Führerschein weg.”

Plötzlich vergaß der Reichsbürger seine Ablehnung der BRD und erkannte sogar die Judikative an und legte einen ordnungsgemäßen Widerspruch beim Verwaltungsgericht ein. Im ersten Anlauf bekam er sogar Recht, das Gericht entschied, Zweifel an den Institutionen falle unter die Meinungsfreiheit. Dagegen legte aber wiederum die Behörde Beschwerde ein und hat nun ihrerseits Recht bekommen: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschied, dass “viel für einen Verdacht, bei dem Antragsteller könnte eine psychische (geistige) Störung … vorliegen”, spräche. Resultat: Die Fürherscheine bleiben weg und der Reichsbürger trägt die Kosten für das Gerichtsverfahen. Upsi…

Dokumentiert wurde der Vorfall von Anwalt Philipp Christmann in seinem Blog.



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